Nach Konflikten mit Muslimen: Uni Hamburg veröffentlicht Verhaltenskodex zur Religionsausübung

In der letzten Woche gab die Universität Hamburg einen Verhaltenskodex heraus, der regeln soll, welche Formen der Religionsausübung auf dem Uni-Gelände erlaubt sind und welche nicht. Denn Religionsfreiheit "umfasst nicht nur die Freiheit, einen Glauben zu haben und diesen auszuüben, sondern auch die Freiheit, keinen Glauben zu haben.“
Epoch Times22. Oktober 2017

Die Universität Hamburg veröffentlichte letzte Woche einen „Verhaltenskodex zur Religionsausübung“. Damit soll das friedliche und respektvolle Miteinander verschiedener konfessioneller und nicht-konfessioneller Studierenden geregelt werden.

„Vereinzelte Vorkommnisse haben eine Reihe von Fragen zum Umgang mit dem Religiösen in Studium, Lehre, Forschung und im alltäglichen Miteinander an der Hochschule aufgeworfen, für deren Klärung wir bewusst die Expertise von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus verschiedenen Disziplinen hinzugezogen haben“, so Universitätspräsident Dieter Lenzen laut der Pressemitteilung der Universität Hamburg vom letzten Mittwoch.

Für die Erstellung des Kodex wurde ein zehnköpfiges Expertenteam unter dem Vorsitz der Philosophie-Professorin Birgit Recki zusammengestellt. Zum Team gehörten Islamwissenschaftler, Experten für islamische und jüdische, katholische und evangelische Theologie, für Buddhismus oder Verfassungsrecht, Philosophen und Kinder- und Jugendpsychiater.

„Raum der Stille“ mit geschlechtertrennendem Vorhang ausgestattet

Anlass für die Erstellung des Kodex war der sogenannte „Raum der Stille“. Vor rund zehn Jahren richtete die Uni Hamburg diesen Raum ein. Dort konnten Studierende verschiedener Konfessionen beten, auch religiöse Feste durften dort gefeiert werden.

Doch einigen muslimischen Studierenden reichte das nicht: Sie brachten dort einen geschlechtertrennenden Vorhang an. „Das hat die Kommission als einen Akt der Diskriminierung gewertet. Er kann also nicht toleriert werden“, so Uni-Präsident Lenzen. Der Vorhang sei vor einiger Zeit bereits entfernt worden.

Blick in den „Raum der Stille“ auf dem Campus der Universität Hamburg. Foto: dpa

Salafistische Prediger, Belästigungen von Musliminnen ohne Kopftuch

Auch wurde ein Freitagsbeten in einem Uni-Institut organisiert, bei dem ein salafistischer Prediger die Predigt leitete – das sei ein „Akt konfrontativer Religionsausübung“ gewesen, meinte Philosophie-Professorin Recki laut „Focus“-Online.

Zudem sollen junge Männer muslimische Studentinnen ohne Kopftuch belästigt und sie dazu gedrängt haben, ein Kopftuch zu tragen.

Einige muslimische Studierende stellten noch eine andere Forderung: Vorlesungen und Seminare sollten nach Gebetszeiten der Muslime ausgerichtet werden.

Religiöse Feiern auf Campus nicht mehr erlaubt

Genau das seien Konfliktfelder, meinte der Uni-Präsident. Ein anderes Konfliktfeld seien bestimmte religiöse Feiern – einige von ihnen sollen von nun an nicht mehr auf dem Campus erlaubt werden. Dafür dürfe nur der „Raum der Stille“ genutzt werden.

Eine Feier ist das Fastenbrechen während des muslimischen Fastenmonats Ramadan. Bisher fand es öffentlich auf dem Campus statt. „Die Tendenz ist immer steigend. Wir haben vor 15 Jahren begonnen mit 30 Studierenden, und im letzten Jahr waren es 1.300 Studierende“, sagte Bilal Gülbas im September zum „Deutschlandfunk“. Gülbas ist Vorsitzender der Islamischen Hochschulgemeinde.

„Wenn zum Beispiel das Fastenbrechen betroffen ist, dann dürfen wohl auch keine Weihnachtsfeiern mehr an der Uni Hamburg stattfinden“, fügte Gülbas letzte Woche gegenüber „Welt“-Online hinzu.

AStA: „Bei Kodex geht es nicht nur um Muslime“

Bei dem Kodex gehe es aber nicht nur um Muslime, betonte die Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Uni, Franziska Hildebrandt. Auch die Geschäftsführerin des katholischen Forums Hochschule und Kirche, Lisa Singer, meldete sich zu Wort:

„Es gibt auch Hochschulstandorte, wo man nicht weiß, mit den christlichen Hochschulgemeinden umzugehen: mit freikirchlichen Ambitionen oder irgendwelchen sehr konservativen Strömungen wie Opus Dei oder sonstige Gruppierungen. Und um zu vermeiden, dass man irgendwo in eine extreme Richtung läuft, ist die Schutzhaltung, eben gar keine Religionsgemeinschaften zuzulassen“, so Singer.

Alle Studierenden sollen friedlich und respektvoll behandelt werden

In dem Hamburger Kodex solle das friedliche und respektvolle Miteinander aller Glaubensrichtungen und der Nicht-Konfessionellen und Atheisten geregelt werden, erklärte Uni-Präsident Dieter Lenzen.

Dazu heißt es in Punkt 2 des Kodex:

Die Religionsfreiheit „umfasst nicht nur die Freiheit, einen Glauben zu haben und diesen auszuüben, sondern auch die Freiheit, keinen Glauben zu haben.“

In Punkt 3 heißt es weiter:

„Die Religionsfreiheit der Einen kann nicht weiter reichen als die Religionsfreiheit der Anderen. Dies schließt die Freiheit, nicht zu glauben, ebenso ein wie die Freiheit, kein glaubensgemäßes Leben zu führen und keine religiösen Symbole zu verwenden sowie keine Bekleidungen zu tragen, die religiös motiviert sind. Ein religiös motivierter Druck zu einem ‚richtigen‘ Verhalten widerspricht der Religionsfreiheit.“

Tragen religiöser Symbole erlaubt, aufdringliche rituelle Handlungen verboten

So werde im Regelwerk festgelegt, dass das Tragen religiöser Symbole wie das Kreuz, der Davidstern und das Kopftuch an der Uni erlaubt sei.

Rituelle Handlungen seien hingegen nur dann zulässig, wenn sie von anderen nicht als aufdringlich empfunden werden. „Dieses ist beispielsweise bei rituellen Fußwaschungen in sanitären Anlagen der Fall. Diese sind untersagt. Das gilt auch, wenn beispielsweise Gebete in Räumen der Universität oder auf dem Campus laut gesprochen werden“, heißt es in dem Kodex.

Was die Vollverschleierung muslimischer Frauen anbelangt, sei sie zugelassen, sagte Lenzen. Es gebe aber etwa die Einschränkung, dass bei Prüfungen zur Feststellung der Identität keine Vollverschleierung gestattet sei, so der Uni-Chef.

Ausübung religiöser Freiheit darf „Ausübung von Forschung, Lehre und Bildung nicht beeinträchtigen“

In Punkt vier steht, dass die Ausübung religiöser Freiheit dort aufhöre, wo der wissenschaftliche Auftrag der Universität beeinträchtig oder gefährdet werde. „Ebenso dürfen religiöse Verhaltensweisen oder die Verwendung von religiösen Symbolen nicht die Ausübung von Forschung, Lehre und Bildung beeinträchtigen“, heißt es dort weiter.

Religiöse Feiertage und Speisevorschriften sollten jedoch „[wo] immer das ohne Einschränkung des wissenschaftlichen Auftrags möglich ist“, berücksichtigt werden, heißt es in Punkt 6. (as)



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