Nach Merkel-Besuch: Dresdner Polizei weist Vorwurf der Behinderung von Fernsehteam zurück

Ein Mitglied eines Fernsehteams unterstellte Sachsens Polizei Behinderung bei der journalistischen Arbeit. In einer offiziellen Stellungnahme äußerte sich nun die sächsische Polizei zu dem Fall.
Titelbild
Pegida hatte zu einer Demonstration anlässlich des Besuchs von Bundeskanzlerin Merkel in Dresden aufgerufen.Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Epoch Times21. August 2018

Im Zusammenhang mit dem Besuch der Bundeskanzlerin Angela Merkel am 16. August 2018 in Dresden kam es zwischen einem Fernsehteam und Demonstrationsteilnehmern zu einem Streit. Die Polizei führte daher eine polizeiliche Maßnahme durch. Später erhob ein Mitglied des Fernsehteams den Vorwurf, die Polizei hätte sie in ihrer journalistischen Arbeit behindert. Nach einer Prüfung des Sachverhaltes geht Sachsens Polizei nun auf den Vorwurf ein.

In der

 der sächsischen Polizei heißt es:

„Auf dem Weg über die Pieschener Allee machte ein Filmteam Aufnahmen von diesen Personen [Demonstrationsteilnehmer] – unter anderem von einem 43-jährigen Dresdner. Dies führte zu einer verbalen Auseinandersetzung, bei der es insbesondere um die Rechtmäßigkeit der Filmaufnahmen bzw. dem Recht am eigenen Bild ging. Um dieser drohenden Eskalation entgegen zu wirken, schritten Einsatzkräfte ein und trennten die beiden Lager.

In der Folge stellten die Beamten die Personalien aller Beteiligten fest und versuchten den Vorfall aufzuklären. Im Zuge des Gespräches erstattete der 43-Jährige Anzeige gegen einen der Journalisten, der ihn beleidigt haben soll. Als Reaktion erstattete dieser wiederum Anzeige gegen den 43-Jährigen. Dies führte letztlich dazu, dass die polizeiliche Maßnahme im Rahmen der Anzeigenaufnahme weitere Zeit andauerte.

Der Leiter der Polizeidirektion Dresden, Polizeipräsident Horst Kretzschmar (58): „In dem Fall lagen uns Strafanzeigen vor, was uns keinen Ermessensspielraum mehr ließ. Die Identitätsfeststellung aller Beteiligten war unumgänglich. Wenn wir Kenntnis von einer möglichen Straftat erlangen, sind wir nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet Ermittlungen in alle Richtungen einzuleiten und das ohne Ansehen der Person. Vor diesem Hintergrund distanziert sich die Dresdner Polizei in aller Deutlichkeit von dem erhobenen Vorwurf.“

Hier die Aufnahmen, die ein Mitglied des Fernsehteams per Twitter veröffentlichte:

(er)



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