Nach Suizid von Jaber al-Bakr: Maas gegen zentrale Inhaftierung von Terrorverdächtigen

Der Suizid des 22-Jährigen Syrers, der Verbindungen zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) unterhalten haben soll, führte zu massiver Kritik an der sächsischen Justiz.
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Innenminister Thomas de Maiziere (L), Finanzminister Wolfgang Schaeuble (M) und Justizminister Heiko MaasFoto: Adam Berry/Getty Images
Epoch Times19. Oktober 2016

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich nach dem Suizid von Jaber al-Bakr in einem Leipziger Gefängnis gegen Forderungen nach einer zentralen Inhaftierung aller Terrorverdächtigen ausgesprochen. „Der Strafvollzug ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Ländersache“, sagte der Minister der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagsausgabe). Beschuldigte und Verurteilte aus Ermittlungs- und Strafverfahren des Generalbundesanwalts befänden sich deshalb „seit jeher in Justizvollzugsanstalten in ganz Deutschland“.

Das habe sich bewährt, sagte Maas. Er sei „auch nicht bereit, aufgrund dieses einen – sicherlich schwerwiegenden – Vorfalls, per se allen Ländern die Kompetenz zur Unterbringung solcher Häftlinge abzusprechen“. Auch bei früheren Fällen wie dem der Sauerland-Gruppe sei es so gewesen, dass die Beschuldigten „nur zur Eröffnung des Haftbefehls nach Karlsruhe verbracht wurden und nachfolgend umgehend wieder in die dezentrale Haftanstalt“.

Das Problem sei „weniger die geforderte Hochsicherheit als der notwendige sensible Umgang mit suizidgefährdeten Häftlingen“, sagte der Justizminister. Dies gelte nicht nur in Terrorismusverfahren. Maas sagte unter Verweis auf die Erfahrungen mit RAF-Terroristen, es sei „höchst zweifelhaft, ob mit einer Konzentration der Zuständigkeit für die Unterbringung terroristischer Beschuldigter in einem Gefängnis“ in der Sache etwas gewonnen wäre.

Denn die Unterbringung mehrerer Terrorverdächtiger an einem Ort könne „mit Blick auf Isolation, Überwachung und Unterbindung von Kommunikation innerhalb der Anstalt und nach außen auch erhebliche Nachteile nach sich ziehen“, sagte Maas der „Süddeutschen Zeitung“. Dies zeigten Beispiele aus der RAF-Zeit. Außerdem seien „auch in Stammheim die Selbstmorde der RAF-Attentäter nicht verhindert“ worden.

Der syrische Flüchtling al-Bakr, der unter dem Verdacht der Planung eines Sprengstoffanschlags in Leipzig festgenommen worden war, hatte sich offiziellen Angaben zufolge in seiner Gefängniszelle vor einer Woche das Leben genommen. Der Suizid des 22-Jährigen, der Verbindungen zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) unterhalten haben soll, führte zu massiver Kritik an der sächsischen Justiz. (afp/so)



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