Raserei gestoppt
Syrischer Schleuser nach Verfolgungsjagd mit sächsischer Polizei hinter Gitter
Ein syrischer Schleuser wurde nach einer lebensgefährlichen Verfolgungsjagd mit der Polizei zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Bei der Flucht auf der A17 wurden sieben illegal eingereiste Menschen festgenommen, einige verletzt, und die Staatsanwaltschaft kündigte Revision gegen das Urteil an.

Die Polizei.(Symbolbild)
Foto: Marcus Brandt/dpa
Rund eineinhalb Jahre nach einer rasanten Verfolgungsjagd mit der sächsischen Polizei ist ein Schleuser zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Dresden sprach den syrischen Staatsbürger unter anderem des Einschleusens von Ausländern, der Gefährdung des Straßenverkehrs, des verbotenen Kraftfahrzeugrennens und der Körperverletzung schuldig, wie die Bundespolizei am Dienstag im sächsischen Berggießhübel mitteilte.
Festnahme und Behandlung der Migranten
Der Angeklagte hatte am 22. Juni 2023 mit seinem Fahrzeug, in dem sich sieben illegal einreisende Menschen befanden, die deutsch-tschechische Grenze passiert. Kurze Zeit später wollten Beamte ihn an der Autobahnausfahrt Bad Gottleuba kontrollieren. Daraufhin raste der Mann mit 200 Stundenkilometern über die A17, wobei er alle Fahrstreifen inklusive Seitenstreifen benutzte und dabei laut Bundespolizei andere Verkehrsteilnehmer gefährdete.
Bei Pirna verließ er die Autobahn, überfuhr mehrere Leitpfosten und überquerte eine Kreuzung an einer Bundesstraße bei roter Ampel. Beim Verlassen der Bundesstraße überfuhr er die Leitplanke, hob ab und landete neben einem Löschteich.
Während der Fahrer fliehen konnte, wurden die sieben illegale Eingereisten festgenommen. Einige von ihnen waren verletzt und mussten behandelt werden. Der Schleuser wurde im Januar 2025 in Kroatien festgesetzt und später nach Deutschland ausgeliefert.
Gerichtsurteil und Begründung
Das Gericht betonte laut Bundespolizei, dass die Tat zwar objektiv lebensgefährlich gewesen sei, der Angeklagte jedoch subjektiv auf ein gutes Ende vertraut habe. Es stufte das Verhalten des Manns daher nicht als versuchten Mord ein.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angaben zufolge eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Sie kündigte an, gegen das Urteil, das vor einer Woche fiel, Revision einzulegen. (afp/red)
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