Nahles erwartet Kompromissvorschlag zum Werbeverbot für Abtreibungen diese Woche

Bislang pochte die SPD auf einer Abschaffung des Strafrechtsparagraphen 219a zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, die Union wehrt sich gegen eine Streichung des Paragraphen.
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SPD, Linke und Grüne wollen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aufheben.Foto: grinvalds/iStock
Epoch Times11. Dezember 2018

Die Koalition ringt weiter um eine Verständigung im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles sagte in Berlin, sie erwarte „in dieser Woche“ einen Einigungsvorschlag. Von Seiten der CDU wird vorgeschlagen, im Internet eine Liste mit den Praxen und Kliniken zu veröffentlichen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Nahles sagte am Dienstag zu einer möglichen Lösung: „Das wird sicherlich ein Kompromiss sein.“ Für ihre Partei sei wichtig, dass Ärzte straffrei und objektiv darüber informieren könnten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Zudem sollten sich Frauen problemlos etwa im Internet erkundigen können. Die Diskussionen darüber auf Ebene der zuständigen Fachminister seien auf „einem guten Weg“.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) verwies am Rande von Fraktionsberatungen in Berlin ebenso wie Nahles auf die laufenden Gespräche der Bundesminister. „Der Ball liegt da jetzt bei den zuständigen Ministern, die müssen dann entsprechend vorlegen und dann werden wir das als Fraktion bewerten“, sagte er.

Der Parlamentsgeschäftsführer der Union, Michael Grosse-Brömer (CDU), kündigte dazu „ausführliche“ Diskussionen in der Fraktion an. Sofern keine Fraktions-Sondersitzungen angesetzt werden, wäre dies erst nach dem Jahreswechsel wieder möglich. „Es haben alle Beteiligten den Willen, eine Lösung zu finden“, hob Grosse-Brömer auch hervor.

Bislang pochte die SPD auf einer Abschaffung des Strafrechtsparagraphen 219a zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, die Union wehrt sich gegen eine Streichung des Paragraphen. Eine online verfügbare Liste könne nach Postleitzahlen entsprechende Praxen und Kliniken auflisten, die Abtreibungen vornehmen, sagte der frühere Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) der „Rheinischen Post“. Eine Aufhebung des Werbeverbots sei dafür nicht erforderlich.

„Ich bezweifle, dass es ein Informationsdefizit gibt in der Frage, wo eine Abtreibung vorgenommen werden kann“, sagte Gröhe weiter. Zudem kritisierte er die Tonlage in der Debatte um den Paragrafen 219a. Diese lasse „leider oft vermissen, dass wir auch über das Lebensrecht Ungeborener reden“.

In der SPD wird der Vorschlag einer Online-Liste allerdings kritisch gesehen. Dann „bliebe der strafrechtliche Druck auf die Ärzte erhalten“, warnte der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner in „Stuttgarter Nachrichten“ und „Stuttgarter Zeitung“.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post verwies auf die Möglichkeit, die Frage zu einer Gewissensentscheidung zu erklären und den Fraktionszwang für eine Abstimmung im Bundestag aufzuheben. Dann stehe es auch Unionsabgeordneten frei, für oder gegen ein Änderung der Vorschriften zu stimmen, sagte Post der „Passauer Neuen Presse“.

Bei einer Abstimmung im Bundestag über eine Abschaffung des Paragrafen 219a könnte die SPD auf Unterstützung aus Grünen, Linken und FDP zählen. Zu Warnungen, wegen des Paragrafen 219a nicht die Koalition aufs Spiel zu setzen, sagte Post: „Wenn die Koalition an einer solchen Frage zerbricht, hat sie es auch nicht verdient, weiter fortgeführt zu werden.“

Der Streit zwischen Union und SPD schwelt bereits seit Monaten. Auslöser der Debatte war ein Gerichtsurteil: Das Amtsgericht Gießen hatte die Ärztin Kristina Hänel wegen des Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt, das Landgericht bestätigte den Richterspruch. (afp)



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