NDR: Linksextreme Verfassungsrichterin Borchardt soll zu Unrecht Geld aus Staatskasse bezogen haben

In Wahlkämpfen prangert die Linkspartei gerne die angebliche Gier deutscher Manager in der Privatwirtschaft an. Nun steht ihre neugewählte Verfassungsrichterin Barbara Borchardt selbst in der Kritik: Sie soll zu Unrecht Einkünfte aus der Staatskasse bezogen haben.
Von 27. Mai 2020

Trotz ihrer Mitgliedschaft in der linksextremistischen „Antikapitalistischen Linken“ soll Barbara Borchardt künftig als Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern darüber wachen, dass Landesgesetze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung genügen. Ihre juristischen Fachkenntnisse scheinen sie, glaubt man dem „NDR“, jedoch nicht davor bewahrt zu haben, zu Unrecht Ansprüche gegenüber der Staatskasse aufgrund ihrer kommunalpolitischen Tätigkeit geltend zu machen.

„Grauzone“ infolge möglicher Interessenskonflikte

Wie „NDR 1 Radio MV“ herausgefunden haben will, geht es um Aufwandsentschädigungen aus ihrer Tätigkeit als Fraktionsgeschäftsführerin der Linken im Kreistag Ludwigslust-Parchim. Seit 2014 sitzt die nunmehrige Verfassungsrichterin in der kommunalen Vertretungskörperschaft, wofür ihr eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung von 250 Euro zusteht.

Zusätzlich sitzt sie in mehreren Ausschüssen, hat Anspruch auf Sitzungsgelder und ist seit Herbst des vergangenen Jahres als Fraktionsgeschäftsführerin festangestellt. Die Höhe der Aufwandsentschädigungen kann sich insgesamt auf bis zu 1.000 Euro im Monat belaufen, heißt es bei NDR. Als Geschäftsführerin im Umfang von 20 Stunden pro Woche wird sie nach der Vergütungsgruppe E 11 entlohnt.

Dem Landkreis zufolge sei diese parallele Tätigkeit als gewählte Abgeordnete und Fraktionsangestellte in einer „rechtlichen Grauzone“ angesiedelt. Der Konstruktion der Verfassung zufolge, über deren Einhaltung sie künftig wachen soll, sollen gewählte Abgeordnete – auf welcher Ebene auch immer – ihr Mandat frei ausüben und dabei lediglich ihrem Gewissen verpflichtet sein. Als angestellte Geschäftsführerin ist sie jedoch an die Weisungen ihres Arbeitgebers gebunden, nämlich der Fraktion in ihrer Gesamtheit.

Als Juristin nicht über Rechtsgrundlagen eigener Tätigkeit informiert?

Da zumindest theoretisch Situationen entstehen können, in der eine weisungsgebundene Fraktionsgeschäftsführerin in dieser Funktion politische Entscheidungen vertreten müsste, die von ihren unabhängigen eigenen als Abgeordnete abweichen, können Interessenskonflikte entstehen. Deshalb gilt eine solche Kombination von Tätigkeiten als problematisch – wenn sie gesetzlich auch nicht explizit verboten ist.

Was allerdings definitiv nicht zulässig ist, ist die Inanspruchnahme von Sitzungsgeldern als Abgeordnete für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, an denen sie kraft ihrer Tätigkeit als Fraktionsgeschäftsführerin ohnehin teilnehmen müsste.

In Paragraf 14 der Entschädigungsverordnung des Landes heißt es explizit, dass eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in solchen Fällen nicht gewährt werden könne, wenn „die Teilnahme an der Sitzung zum Aufgabenbereich eines ausgeübten Hauptamts gehört“. Ansonsten läge eine nicht zulässige Doppelvergütung vor.

Borchardt will Geld an die Staatskasse zurückzahlen

Borchardt soll dennoch die Aufwandsentschädigung geltend gemacht haben. Gegenüber dem NDR erklärt sie auf Anfrage, sie hätte „nicht gewusst“, dass ihr die Sitzungsgelder nicht zustünden. Sie stellte in Aussicht, die mehreren hundert Euro, um die es gehe, zurückzuzahlen. Sie habe die Aufgabe als Fraktionsgeschäftsführerin ohnehin nur „übergangsweise“ übernommen.

Der Kreistag will nun die Fraktionsfinanzierung aus kommunalen Haushaltsmitteln neu regeln und künftig explizit die Beschäftigung von Kreistagsmitgliedern in der Geschäftsführung von Fraktionen untersagen.



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