Nebenkläger-Anwalt warnt vor Platzen des NSU-Prozesses

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Zschäpe und ihre ungeliebten Anwälte: Ob der Münchener NSU-Prozess tatsächlich abgeschlossen werden kann, ist nicht sicher.Foto: Peter Kneffel/Archiv/dpa
Epoch Times26. Juli 2015
Angesichts des eskalierten Streits zwischen der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Zschäpe und ihren drei alten Pflichtverteidigern warnt ein Nebenklage-Vertreter vor einem Platzen des Prozesses.

„Wir verhandeln unter einem Damoklesschwert“, sagte Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Samstag). „Und das Seil, an dem es hängt, wird immer dünner.“

Seit Mai 2013 muss sich Zschäpe vor dem Oberlandesgericht München als Mittäterin für alle Taten verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ vorwirft. Darunter sind zehn überwiegend rassistisch motivierte Morde sowie zwei Sprengstoffanschläge.

„Entweder das Verfahren platzt. Oder die Gefahr einer Revision steigt. Wenn es platzt und neu aufgerollt werden muss, könnte es auch sein, dass Zschäpe aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss“, erklärte Daimagüler weiter. Denn eine zu lange Untersuchungshaft könne gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen.

Am Freitag hatte die Staatsanwaltschaft München I bestätigt, dass Zschäpe ihre Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht angezeigt hat. Darüber hatte zunächst die „Bild“-Zeitung berichtet.

Erst am Dienstag hatte Zschäpe vor Gericht die Entlassung Heers beantragt – über den Antrag hat das Gericht noch nicht entschieden. Nun beantragte sie zusätzlich – zum wiederholten Male – auch die Entlassung von Stahl und Sturm. Ein entsprechender Bericht des „Tagesspiegels“ wurde der dpa am Freitagabend bestätigt.

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CDU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, betonte, dass Zschäpe sich ihre drei Pflichtverteidiger auf Staatskosten selbst ausgesucht und zudem bereits einen weiteren Anwalt gestellt bekommen habe. „Das Risiko eines Zerwürfnisses darf nun nicht auf Kosten der Opferangehörigen gehen, die endlich eine gerichtliche Entscheidung im NSU-Prozess erwarten“, sagte Winkelmeier-Becker.

(dpa)


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