Antidiskriminierungsstelle drängt Polizei nordafrikanische Täter-Herkunft zu streichen

Es gibt neue Beweise dafür, dass die Polizei angewiesen wurde, nordafrikanische Herkunft von „Antänzern“ zu streichen.
Titelbild
Ein Schild mit einer Warnung vor Taschendieben vor dem Kölner Hauptbahnhof am 6. Januar 2015.Foto: Sascha Schürmann / Getty Images
Epoch Times23. Januar 2016

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes übte im vergangenen Jahr Druck auf die nordrhein-westfälische Polizei aus, eine Warnung vor Taschen­diebstählen abzuschwächen, berichtet "Focus". Die Dortmunder Polizei wurde dazu gedrängt, in einem öffentlichen Warnhinweis, die nordafrikanische Herkunft der Täter zu streichen. Dies geht aus einem Schriftwechsel zwischen der im Bundesfamilien­ministerium angesiedelten Stelle und dem Dortmunder Polizeipräsidium hervor.

Im Sommer 2015 hatten Ordnungshüter in einer Pressemitteilung auf erhöhte Aktivitäten von “Antänzern” hingewiesen. Überwiegend gehe es dabei um „Sach­ver­halte, bei denen sich (meist nordafrikanische) junge Männer… an ausgewählte Opfer ´herantanzen´, sie so ablenken, um dann Geldbörse oder Handy zu ent­wenden.“

Einen Monat darauf erhielt das Polizeipräsidium ein Schreiben der Antidiskriminierungsstelle. Bundesbeamte äußerten darin Zweifel daran, ob die Pressemitteilung mit der Leitlinie der Polizei Nordrhein-Westfalens konform sein.

„Es besteht die Gefahr, dass hierdurch diese Personengruppen in der Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werden. Wir regen an, den Hinweis auf die nordafrikanische Herkunft aus der Pressemitteilung zu streichen.“ Die Dortmunder Polizei kam dieser Anregung nach.

Dortmunder Polizei gibt nach

Da nicht auszuschließen gewesen sei, "dass unsere Formulierung in der Pressemeldung als diskriminierende Äußerung missverstanden werden könnte, die in keinem Fall beabsichtigt war, haben wir uns entschlossen, die Pressemeldung nachträglich zu ändern“, so ein Polizeisprecher gegenüber dem Magazin.

Die Pressemitteilung habe "pauschal und unnötigerweise" vor einer ethnischen Gruppe gewarnt, verteidigte die Antidiskriminierungsstelle ihr Vorgehen.

In den vergangenen Wochen waren mehrfach Fälle von politischer Einflussnahme auf die Polizei bekannt geworden, die dazu angehalten wurde, Ausländerkriminalität zu vertuschen. Mehrere Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, Berlin und das Saarland, hatten verfügt, dass die Herkunft der Täter nur in Ausnahmefällen erwähnt werden dürfe, so "Junge Freiheit".

Eine Institution des Bundes   

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist verwaltungsorganisatorisch und personalrechtlich dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) angegliedert, in der Beratung und ihrer fachlichen Arbeit allerdings weisungsunabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Der Haushalt der ADS wird in einem eigenen Kapitel ausgewiesen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht der ADS ein Mitarbeiterstab von ca. 20 Personen zur Verfügung. Seit 2007 ist die Politikerin Barbara John (CDU) Vorsitzende des Beirats der Antidiskriminierungsstelle. (dk)

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