Neue Gesetze 2016: Das ändert sich ab Januar

Was ändert sich 2016? Welche Gesetze treten neu in Kraft? Es betrifft: Spareinlagen und Guthaben, Familien, Hartz IV, Krankenhäuser, Frauenquote in Führungspositionen, Steuern und Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenze bei gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen ...
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Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag steigen leicht.Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Epoch Times31. Dezember 2015

GELD: Ab 1.1.2016 können alle Spareinlagen und Guthaben über 100.000 Euro in europäischen Banken konfisziert werden, wenn es der Bank schlecht gehen sollte und sie Kapital bräuchte und der sogenannte „Bail-in“ droht.

FAMILIEN: Der Kinderfreibetrag steigt um 96 Euro pro Kind, also 48 Euro für jedes Elternteil. Für die Eltern bleiben damit pro Kind und Jahr jetzt 7248 Euro ihres Einkommens steuerfrei.

Parallel steigt ab Januar geringfügig das Kindergeld, es gibt jeden Monat zwei Euro mehr pro Kind. Das Kindergeld für die ersten beiden Kinder beträgt damit monatlich jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro. Ab Kind Nummer vier gibt es jeweils 221 Euro. Außerdem steigt der Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 Euro auf 160 Euro.

HARTZ IV UND HAUSHALTE MIT GERINGEM EINKOMMEN: Der Regelsatz für Alleinstehende steigt auf 404 Euro. Sie bekommen damit fünf Euro mehr als bisher. Leben zwei Erwachsene als Ehepaar oder Partner in einem Haushalt, sollen sie jeweils vier Euro mehr bekommen, also 364 Euro.

Mehr Geld gibt es auch für Haushalte mit geringem Einkommen. Sie erhalten einen höheren Mietzuschuss.

KRANKENHÄUSER: Werden Patienten in Krankenhäusern besonders gut versorgt, sollen die Einrichtungen dafür in Zukunft mit Zuschlägen belohnt werden. Auch bei besonders guten Leistungen bei Operationen gibt es Geld. Schlechte Leistungen werden dagegen mit Abschlägen geahndet.

Sollten Krankenhäuser immer wieder durch mangelnde Qualität auffallen, können einzelne Abteilungen oder sogar das ganze Haus geschlossen werden.

FRAUENQUOTE IN FÜHRUNGSPOSITIONEN: Die Frauen-Quote in Unternehmen wird umgesetzt. Damit sollen mehr Frauen in die Chef-Etagen großer Firmen aufrücken. Werden in Aufsichtsräten Posten neu besetzt, müssen die Firmen die Frauenquote von 30 Prozent umsetzen.

Die neue Regel betrifft mehr als 100 börsennotierte Unternehmen in denen die Arbeitnehmer voll mitbestimmungsberechtigt sind. Halten sich die Unternehmen nicht an die Quote, bleibt der Posten unbesetzt.

STEUERN: Wer arbeitet, darf ab Januar mehr verdienen, bevor er Steuern auf sein Einkommen zahlen muss. Der sogenannte Grundfreibetrag wird um 180 Euro erhöht.

Wer unverheiratet ist, darf ab jetzt 8652 Euro verdienen. Erst ab einem Einkommen über dieser Summe werden Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17.304 Euro.

Für alle, die nicht arbeiten, aber dennoch Einkünfte haben, gelten ab heute neue Regeln für die Steuererklärung. Rentner oder Vermieter beispielsweise müssen erst dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mehr als 8652 Euro an Einkünften haben. 2015 waren es 180 Euro weniger.

SOZIALABGABEN: Arbeitnehmer mit gutem Verdienst müssen ab 2016 höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge aufs Gehalt fällig werden, steigt bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 4125 Euro auf 4237,50 Euro im Monat.

Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung soll sie im Westen von 6050 auf 6200 Euro angehoben werden, im Osten von 5200 auf 5400 Euro. (dpa)



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