Neue Regeln für Auslandsüberwachung des BND und Kontrolle des Geheimdienstes

Für die Auslandsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) und die Kontrolle des Geheimdienstes gelten künftig neue Regeln. Mit diesen wird die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland neu geregelt.
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Der BND will allein etwa 73 Millionen Euro in langfristige Projekte zur Kommunikations-Überwachung investieren.Foto: Michael Kappeler/Symbolbild/dpa
Epoch Times4. November 2016

Für die Auslandsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) und die Kontrolle des Geheimdienstes gelten künftig neue Regeln: Der Bundesrat billigte am Freitag die im Oktober vom Bundestag beschlossenen Gesetze.

Mit den Neuregelungen wird die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland neu geregelt. Dazu gehört die Überwachung von Telefon und Internetverbindungen durch den BND. Dazu kann der Auslandsgeheimdienst auch Internetknotenpunkte in Deutschland anzapfen, über die der weltweite Datenverkehr abgewickelt wird. Welche Telekommunikationsnetze überwacht werden, muss das Bundeskanzleramt festlegen.

Das Gesetz zur Geheimdienstkontrolle sieht die Bestellung eines „Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr)“ vor, der die Arbeit des Überwachungsgremiums unterstützen und mit anderen Kontrollinstanzen koordinieren soll. Das PKGr soll künftig zudem einmal im Jahr die Präsidenten der deutschen Nachrichtendienste öffentlich befragen. Ferner soll der Schutz für Hinweisgeber aus den Nachrichtendiensten verbessert werden.

Hintergrund der Reformen sind die Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden. Sie hatten ein Schlaglicht auf die Zusammenarbeit zwischen dem US-Dienst NSA und dem BND bei der Abschöpfung von Kommunikationsdaten geworfen. (afp)

 



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