Neuer Bußgeldkatalog wegen Formfehler nicht rechtskräftig – Scheuer rät: „Ab sofort“ zurück zu altem Katalog

Die neue Bußgeldverordnung kam unangekündigt und überraschend während der Corona-Krise. Danach hagelte es Kritik. Nun hat sich herausgestellt, dass die neuen Strafen rechtlich nicht haltbar sind. Die Länder fordern Klarheit.
Titelbild
Andreas Scheuer.Foto: Sven Hoppe Lese- / AFP / Getty Images
Epoch Times6. Juli 2020

Im Streit um die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Länder aufgefordert, vorerst wieder den alten Bußgeldkatalog mit milderen Strafen für Raser in Kraft zu setzen.

Der Bund habe die Länder aufgerufen, „ab sofort“ wieder den bis zum 27. April geltenden Bußgeldkatalog anzuwenden, sagte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums am Montag in Berlin.

Was dies für Autofahrer bedeutet, deren Fälle bereits entsprechend den Regeln des neuen Bußgeldkatalogs geahndet wurden, blieb zunächst offen.

Verkehrsministerium arbeitet an bundeseinheitlicher Lösung

Es werde an einer „bundeseinheitlichen Lösung“ in dieser Frage gearbeitet, sagte die Sprecherin. Die Bundesregierung werde „schnellstens einen neuen Vorschlag“ für die Neuregelung des Bußgeldkatalogs vorlegen.

Wegen eines Formfehlers in der Novelle der Straßenverkehrsordnung sind die umstrittene Neuregelung und der Bußgeld-Katalog nicht rechtskräftig. Die Länder fordern Scheuer auf, den Formfehler schnell zu korrigieren, damit die Verordnung in Kraft treten kann und Rechtssicherheit besteht.

Danach könne über Änderungen der Bußgeld-Regelungen beraten werden. Der Verkehrsminister will die Korrektur des Formfehlers seines Hauses jedoch mit einer Entschärfung der Strafen für Tempoverstöße verbinden.

Zu dem Formfehler kam es nach Angaben der Sprecherin Scheuers, indem in der Eingangsordnung der neuen Verordnung die Rechtsgrundlage nicht genannt wurde. „Das führt dazu, dass die Regelungen zu Fahrverboten in Artikel drei nichtig sind.“

Der neue Bußgeldkatalog sieht ein einmonatiges Fahrverbot ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 21 Stundenkilometern vor. Vor der Novellierung lag die Grenze für ein einmonatiges Fahrverbot bei 31 Stundenkilometern. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion