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Neues Bundespolizeigesetz: Seehofer nimmt automatische Gesichtserkennung vorerst raus

Ein Thema des neuen Bundespolizeigesetzes sollte die automatisierte Gesichtserkennung sein. Aufgrund der Bedenken in der öffentlichen Diskussion nahm Bundesinnenminister Horst Seehofer diese nun aus Entwurf heraus.

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Bundesinnenminister Horst Seehofer.

Foto: Michele Tantussi/Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat Regelungen zur automatisierten Gesichtserkennung aus dem Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz herausnehmen lassen.
Er habe zu dem Thema „noch einige Fragen“, sagte er am Freitag vor Beginn des EU-Innenministertreffens in Zagreb. Die automatische Gesichtserkennung sei „keine ganz nebensächliche Angelegenheit, und deshalb habe ich jetzt dieses Gesetzgebungsverfahren ohne diesen Passus auf den Weg gebracht“.
Zuvor hatten sich unter anderem SPD, Grüne und FDP sowie der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisch zur automatisierten Gesichtserkennung geäußert. Diese hätte nach früheren Plänen des Bundesinnenministeriums etwa an Flughäfen und Bahnhöfen zum Einsatz kommen können.
Seehofer sagte in Zagreb, der Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz liege bereits seit Monaten auf dem Tisch. „Ich muss jetzt endlich mal das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eröffnen.“ Das Thema Gesichtserkennung werde dann „im parlamentarischen Raum“ diskutiert.
Es gehe hier um „schwierige juristische und praktische Fragen“, sagte Seehofer. „Das muss schon alles sehr sorgfältig gemacht werden.“ (afp)

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