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Einsatz im Ausland möglich

Neues Geheimdienstgesetz räumt dem Militärischen Abschirmdienst mehr Kompetenzen ein

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche mit den Stimmen der Koalition ein neues Geheimdienstgesetz verabschiedet. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war eine Neufassung erforderlich. Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst muss demnach an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden sein.

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Das neue Geheimdienstgesetz erweitert den Wirkungskreis des Militärischen Abschirmdienstes.

Foto: Federico Gambarini/dpa

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In Kürze

  • AfD und Linke lehnten neues Geheimdienstgesetz ab.
  • Der Militärische Abschirmdienst soll auch im Ausland operieren können.
  • Bis jetzt war das nur in Bundeswehrliegenschaften möglich.

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche ein neues Geheimdienstgesetz beschlossen. Es betrifft hauptsächlich den Militärischen Abschirmdienst (MAD), der künftig deutlich mehr Befugnisse erhält. Für den Antrag stimmte die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD. Dagegen waren AfD und Linke, die Grünen enthielten sich. Den Abgeordneten lag ein abgeänderter Entwurf der Koalition zur Abstimmung vor.

Gefahren rechtzeitig erkennen

Das Gesetz soll laut Bundesregierung die Bundeswehr stärken und die militärische Sicherheit erhöhen. Die Bundeswehr sei vermehrt Angriffsziel von Sabotage und Spionage, heißt es zur Begründung. Zudem stärke das Gesetz den MAD bei der Erfüllung seiner Aufgaben, „indem die Besonderheiten eines abwehrenden militärischen Nachrichtendienstes in den Fokus gestellt werden“.
Des Weiteren ermöglicht das Gesetz eine Ausweitung der Tätigkeiten des MAD im Ausland. So darf er dort künftig auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften tätig werden, um frühzeitig Gefahren wie Spionage oder Sabotage zu erkennen. Bisher war der MAD auf die Bundeswehr und ihre Einrichtungen beschränkt.
Die Regierung begründet dies damit, dass die Bundeswehrsoldaten bei ihrem Einsatz in Litauen besser geschützt werden müssen. Dort ist derzeit der Aufbau der 45. Panzerbrigade im Gange. Epoch Times berichtete. Auch die Cyberabwehr soll intensiviert werden.
Das neue Gesetz basierte auch auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Damals hatte der Senat geurteilt, dass die Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist. Die Richter beanstandeten unklare Regeln bei der Übermittlung von Daten und unabhängige Kontrollen von Maßnahmen des Geheimdienstes.
Ob das nun verabschiedete Gesetz den Karlsruher Vorgaben Genüge tut, bezweifelte die Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger von den Grünen. „Hinsichtlich des unzureichenden Schutzes von Grundrechten im Spannungs- und Verteidigungsfall haben auch wir schwere verfassungsrechtliche Bedenken“, sagte sie in ihrer Rede. „Gerade wenn es um den absoluten Ernstfall für unsere Demokratie geht, zeigt sich, wie ernst wir es mit unserem Rechtsstaat nehmen. Auch die Bundesregierung kann doch kein Interesse daran haben, dass in diesen ernsten Zeiten so ein Gesetz in Karlsruhe scheitert und wir wieder zurück auf Los sind.“

AfD fordert Reformen und lehnt Gesetz ab

Der AfD-Abgeordnete Jan Ralf Nolte kritisierte, dass der MAD auch in dem neuen Gesetz wieder die Befugnis erhalten soll, „seine nachrichtendienstlich erhobenen Erkenntnisse an Vermieter, Arbeitgeber, Hausbanken und ähnliche Stellen durchzustechen“. Die Nachrichtendienste benötigten keine neuen Befugnisse. „Sie brauchen Reformen“, begründete er die ablehnende Haltung seiner Fraktion.
Das in der vergangenen Woche verabschiedete Gesetz sei das erste in einer Reihe umfangreicher Gesetzesänderungen im hiesigen Geheimdienstrecht. Wie „netzpolitik.org“ schreibt, sollen auch die Rahmenbedingungen des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesverfassungsschutzes überarbeitet werden. Agnieszka Brugger kritisierte, dass das nicht gleichzeitig geschehen ist. „Wo sind denn die Gesetze für die anderen Dienste? Wo sind die längst überfälligen Reformen der Sicherstellungsgesetze? Wie viel Zeit die Bundesregierung hier verstreichen lässt, ist schlicht unverantwortlich.“
Wann die weiteren Geheimdienstgesetze beraten werden, ist derzeit noch unklar. Der „Westdeutsche Rundfunk“ will jedoch erfahren haben, dass es bereits seit dem vergangenen Monat einen umfangreichen Referentenentwurf für ein neues Bundesnachrichtendienst-Gesetz geben soll. Demnach ist eine umfassende Überarbeitung des Bundesnachrichtendienstes geplant. 139 Paragrafen sollen dafür vorgesehen sein – doppelt so viele wie das in der vergangenen Woche verabschiedete Geheimdienstgesetz, das 69 Paragrafen zählt.
Nach einem zweijährigen Volontariat arbeitet Oliver Signus seit mehr als 30 Jahren als Redakteur. Seit 2022 schreibt er für Epoch Times. Dabei ist die vielschichtige, abwechslungsreiche Arbeit das tägliche Salz in der Suppe. Als Schwerpunkte haben sich die brisanten Themen unserer Zeit wie das World Economic Forum (WEF) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) herauskristallisiert.

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