Sachsen: Neugewählter Landtag erstmals zusammengetreten – Präsident und Vizepräsidenten gewählt

Auf der konstituierenden Sitzung des Parlaments in Dresden wurde der CDU-Politiker Matthias Rößler erneut zum Landtagspräsidenten gewählt. Die AfD-Fraktion will in dieser Woche noch einen Untersuchungsausschuss zur Listenkürzung beantragen.
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Die Landeshauptstadt von Sachsen – Dresden – gilt aufgrund seines Reichtums an architektonischen und kulturellen Schönheiten als Florenz des Nordens. Daher die Bezeichnung Elbflorenz.Foto: iStock
Epoch Times1. Oktober 2019

Rund vier Wochen nach der Landtagswahl in Sachsen ist der neue Landtag erstmals zusammengetreten. Auf der konstituierenden Sitzung des Parlaments in Dresden wurde am Dienstag der CDU-Politiker Matthias Rößler erneut zum Landtagspräsidenten gewählt. Die CDU hatte als größte Fraktion das Vorschlagsrecht.

Rößler erhielt 87 Stimmen, die CDU-Fraktion hat 45 Stimmen. Er warb dafür, dass das Parlament in den kommenden fünf Jahren „kein Landtag der Polarisierung, ein Parlament des fairen Streits und der demokratischen Verständigung“ sein solle. „Das sind wir den Ideen von 1989 schuldig“, betonte der 64-Jährige, der seit zehn Jahren in diesem Amt ist.

Zur Wahl von Matthias Rössler zum sächsischen Landtagspräsidenten erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende, Jörg Urban: „Im Namen der AfD-Fraktion gratuliere ich Matthias Rössler zur Wiederwahl. Als Präsident hat er die Plenarsitzungen sachlich geleitet und den Freistaat nach außen würdig repräsentiert.

Herr Rössler ist einer der letzten Konservativen, in einer immer mehr linksgrün agierenden CDU. Insofern ist es erstaunlich, dass sich Rössler in der CDU-Fraktion durchsetzen konnte, die von Ministerpräsident Kretschmer stramm auf Linkskurs gebracht wurde und nun sogar mit ihrem politischen Gegner von der grünen Verbotspartei koalieren muss.“

Vizepräsidenten gewählt

Gewählt wurden ebenfalls drei Vizepräsidenten. Während die Kandidatin der CDU, Andrea Dombois, bereits im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhielt, wurden die Kandidaten von AfD und Linkspartei, André Wendt und Luise Neuhaus-Wartenberg, erst im dritten Wahlgang zu Vizepräsidenten gewählt.

Der AfD-Sozialpolitiker Wendt bekam zwölf Stimmen außerhalb seiner eigenen Fraktion. Die CDU-Fraktionsspitze hatte zuvor empfohlen, Wendt nicht zu wählen und sich zu enthalten. Die Grünen stimmten in allen Wahlgängen gegen den AfD-Mann, auch die SPD hatte das empfohlen.

Geänderte Geschäftsordnung

Zuvor hatten sich CDU, Grüne und SPD auf eine Änderung der Geschäftsordnung verständigt, die im Landtag beschlossen wurde. Neben der Wahl eines dritten Vizepräsidenten sieht die neue Geschäftsordnung vor, dass es künftig teilweise öffentliche Ausschusssitzungen geben soll. Zudem soll es nun mindestens einmal im Jahr eine Befragung des Ministerpräsidenten durch die Abgeordneten geben.

Dem neuen Landtag gehören 119 Parlamentarier an und damit weniger als in der abgelaufenen Legislaturperiode. Grund ist, dass die CDU bei der Wahl am 1. September weniger Direktmandate holte, was sich auf die Überhangmandate auswirkte. Zudem hat die AfD im neuen Landtag 38 Sitze und damit einen weniger als ihr rechnerisch nach dem Wahlergebnis zustehen würden. Hintergrund ist eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs, in deren Folge die AfD nur mit einer verkürzten Landesliste antreten durfte.

Bei der Landtagswahl blieb die CDU von Ministerpräsident Michael Kretschmer trotz Stimmenverlusten stärkste Kraft in Sachsen. Allerdings hat die bisherige schwarz-rote Landesregierung keine Mehrheit mehr. Deshalb muss ein Dreierbündnis gebildet werden.

Derzeit führen CDU, Grüne und SPD Sondierungsgespräche. Für Donnerstag ist die dritte und vorerst letzte Sondierungsrunde geplant.

AfD-Fraktion beantragt Untersuchungsausschuss zur Listenkürzung

Die sächsische Fraktion der Alternative für Deutschland beantragt in dieser Woche die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Grund ist die von der Landeswahlleitung vorgenommene Streichung der AfD-Landesliste auf lediglich noch 18 Listenplätze von ursprünglich 61 Plätzen. Erst das Landesverfassungsgericht heilte diesen willkürlichen Vorgang und korrigierte, sodass der AfD zur Wahl  immerhin 30 Listenplätze zustanden.

Dazu erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende, Jörg Urban: „Der Ausschuss soll nun untersuchen, welche in Betracht kommenden Einflussnahmen oder pflichtwidrige Unterlassungen von Mitgliedern der Staatsregierung, insbesondere durch Ministerpräsident Michael Kretschmer, Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider, Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller sowie ihrer Fach-, Rechts- oder Dienstaufsicht unterliegenden Behörden und von namentlich bisher nicht bekannten Bundes- und Landespolitikern und deren Mitarbeitern in diesem Zusammenhang erfolgten.“

Der Untersuchungsausschuss wird unter dem Titel „Verstrickungen der Staatsregierung in die ‚qualifiziert rechtswidrige‘ Kürzung der AfD-Landesliste“ eingesetzt. Er soll, laut Urban, „die schwerwiegende Beeinträchtigung der Chancengleichheit in Form der Kürzung der AfD-Landesliste durch den Landeswahlausschuss umfassend untersuchen und aufklären.“

Dabei sollen insbesondere alle in Betracht kommenden Verursachungsbeiträge von Mitgliedern der Staatsregierung und sonstigen Politikern sowie jeweils die Frage des Vorsatzes im Hinblick auf die Minderung der Wahlchancen der AfD Sachsen in der Landtagswahl vom 1. September 2019 zu erforscht und festgestellt werden. (afp/nmc)



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