Neun Jahre Haft nach Lastwagenattacke in hessischem Limburg

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Gerichtsverhandlung zu Limburg.Foto: THOMAS FREY/POOL/AFP via Getty Images
Epoch Times20. November 2020

Gut ein Jahr nach dem Lastwagenangriff im hessischen Limburg hat das dortige Landgericht den Angeklagten zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Gericht befand Omar A. am Freitag des versuchten Mordes in 18 Fällen und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Mit der Strafe ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die sechs Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte.

Das Gericht ordnete die Unterbringung des zur Tatzeit unter Drogeneinfluss stehenden Manns in einer Entziehungsanstalt an. Zunächst muss er dem Urteil zufolge zweieinhalb Jahre in Haft, bevor er seine Drogenprobleme behandeln kann. Außerdem verhängte das Gericht eine Sperre für den Erwerb der Fahrerlaubnis.

18 Menschen leicht verletzt

A. war im Oktober vergangenen Jahres mit einem zuvor gestohlenen Lastwagen bewusst auf mehrere Autos aufgefahren, die an einer Ampel in der Limburger Innenstadt gehalten hatten. Dabei wurden 18 Menschen leicht verletzt. Nach der Kollision verließ A. die Fahrzeugkabine und verletzte zwei Zeugen durch Ziehen an einem Schal am Hals beziehungsweise durch einen Schlag mit der Hand. A. stand zur Tatzeit unter dem Einfluss von Cannabis.

Wie die Staatsanwaltschaft sah das Gericht das Tatmotiv in einer Kombination aus einer unbefriedigenden Lebenssituation, privaten Problemen und Cannabiskonsum begründet. Mit der Tat habe sich A. dem Impuls hingegeben, auf sich aufmerksam zu machen, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Janisch. Demnach wollte A. ungebremst auf die Autos auffahren und die arg- sowie wehrlose Situation der Insassen ausnutzen.

Die Tat war nicht von langer Hand geplant, dennoch habe er sich wenige Tage zuvor durch das Herunterladen einer Simulationsapp gedanklich mit der Steuerung eines Lastwagens beschäftigt, sagte Janisch. Bei geringen Abweichungen in der Konstellation der Autos vor der Ampel hätte es zu schweren Verletzungen oder Toten kommen können. „Es war ein glücklicher Zufall, dass niemand ums Leben kam“, sagte Janisch.

Kein Ausdruck „religiöser Verblendung“

Nach der Tat hieß es in einem Medienbericht, dass die Attacke ein Anschlag gewesen sei. Dieser Verdacht erhärtete sich im Prozess nicht. Das Gericht stellte fest, dass die Tat kein Ausdruck einer „religiösen Verblendung“ gewesen sei. A. praktiziert seine Religion demnach kaum. Zudem konsumierte er bereits in Syrien Alkohol und Cannabis, was sich in Deutschland noch verstärkte.

Die Verteidigung hatte zuvor auf zwei Jahre Haft plädiert, die bei einer günstigen Sozialprognose auch zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Einen Tötungsvorsatz habe es nicht gegeben, weil A. nicht habe erkennen können, was passiert, sagte sein Anwalt. Er sei durch den Bürgerkrieg in Syrien hochgradig traumatisiert und habe die Erlebnisse mit Drogen bekämpfen müssen. Zum Tatzeitpunkt sei A. nicht „Herr seiner Sinne“ gewesen. (afp)



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