NGO-Bündnis will Seehofers Abschiebegesetz verhindern: „Geordnete-Rückkehr“ ist verfassungswidrig

Ein Bündnis von rund 20 Organisationen kritisiert scharf das Vorhaben, in anderen EU-Staaten anerkannten Flüchtlingen nach zwei Wochen jegliche Sozialleistungen zu entziehen. Dies sei "verfassungswidrig".
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Migranten.Foto: FEDERICO SCOPPA/AFP/Getty Images
Epoch Times30. Mai 2019

Ein breites Bündnis aus rund 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen hat die Abgeordneten des Bundestages aufgefordert, das von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geplante Gesetz zur Verschärfung von Abschiebungen zu verhindern.

In einem offenen Brief werden die Parlamentarier aufgerufen, dem „Geordnete-Rückkehr“-Gesetz nicht zuzustimmen. Dieses ziele auf „Ausgrenzung“ und verstoße gegen Grund- und Menschenrechte, so die Unterzeichner, darunter Pro Asyl, der Paritätische Gesamtverband und Save the Children Deutschland.

Kritik an Leistungskürzungen und Abschiebehaft

Kritik übt das Bündnis vor allem an der geplanten Ausweitung der Abschiebehaft, der massiven Kürzung der Leistungen für Asylbewerber sowie der Einführung eines neuen Duldungsstatus. Die Maßnahmen seien „inakzeptabel“ und hätten „dramatische Auswirkungen“ für die Betroffenen, warnen die Organisationen.

Sie kritisieren scharf das Vorhaben, in anderen EU-Staaten anerkannten Flüchtlingen nach zwei Wochen jegliche Sozialleistungen zu entziehen. Dies sei „verfassungswidrig“.

„Massive Kürzungen der Sozialleistungen würden sogar Menschen betreffen, die noch mitten im Gerichtsverfahren stecken und bei denen noch nicht abschließend entschieden wurde, ob ihnen in Griechenland, Italien oder Bulgarien menschenunwürdige Aufnahmebedingungen drohen“, schreiben die Organisationen.

„Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, werden Zehntausende in Deutschland permanent in Angst vor Haft und vor Abschiebung in einem Zustand der Perspektivlosigkeit leben“, heißt es weiter.

Zu den weiteren Unterzeichnern gehören unter anderen Amnesty International, die Diakonie, Terre des Hommes und die AWO.

Abschiebekandidaten sollen zukünftig in Haftanstalten untergebracht werden

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Abschiebekandidaten auch in regulären Haftanstalten unterzubringen, wenn die dafür normalerweise vorgesehenen speziellen Einrichtungen nicht vorhanden sind.

Dafür soll nach den Vorstellungen Seehofers das Trennungsgebot zwischen Strafgefangenen und Abzuschiebenden für drei Jahre ausgesetzt werden. Vor allem von den Justizministern der Länder gibt es hiergegen jedoch Widerstand.

Auch soll ein neuer Status einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt werden. Ihn soll erhalten, wer ein „Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt“.  (afp)



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