Werbung für Abtreibungen: Aufhebung des §219a passiert Bundesrat

Nach dem Beschluss des Bundestages Ende Juni hat nun auch der Bundesrat der Aufhebung des §219a zugestimmt. Ärzte dürfen damit für Schwangerschaftsabbrüche werben und ihre Praktiken offen kommunizieren
Schild bei einem Protest gegen Paragraf 219a StGB (Archivbild). Der Paragraf regelt das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben.
Schild bei einem Protest gegen Paragraf 219a StGB (Archivbild). Der Paragraf regelt das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben.Foto: Silas Stein/dpa
Epoch Times8. Juli 2022

Wie die Epoch Times berichtete (siehe unten), hatte der Bundestag kürzlich die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§219a) beschlossen. Nun hat der Bundesrat der Aufhebung ohne Einwände zugestimmt. Ärzte dürfen künftig öffentlich darüber informieren, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchführen. Schwangere sollen so einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden können.

Begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes sollen gewährleisten, dass Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zukünftig nur unter den strengen Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes erlaubt ist. Irreführende oder abstoßende Werbung für alle Arten von Schwangerschaftsabbrüchen bleibt weiter verboten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Aufhebung des Werbeverbots nicht zu Lücken im grundrechtlich gebotenen Schutzkonzept für das ungeborene Leben führt.

Beraten und beschlossen

Der Bundestag hatte bereits am Freitag, dem 24.06.2022 die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a beschlossen. Für die Streichung stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Linksfraktion. Union und AfD votierten dagegen. In der Debatte ging es auch um die Zukunft des Paragrafen 218, der Abtreibung verbietet und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei stellt.

Paragraf 219a verbot bisher die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Praxen und Kliniken war dadurch etwa untersagt, ausführlich über unterschiedliche Methoden der Abtreibung zu informieren. Die SPD wollte den Passus schon in der vorherigen Legislaturperiode streichen, wegen Widerstands der Union wurde er aber nur überarbeitet. Danach wurden weiterhin Ärzte deswegen verurteilt. Teil des nun beschlossenen Gesetzes ist es, solche Verurteilungen rückwirkend ab Oktober 1990 aufzuheben.

Zustimmungen zum Beschluss

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte die Abschaffung des §219a, betonte zugleich, dass es weiterhin keine „kommerzialisierende und banalisierende Werbung“ für Abtreibungen geben werde.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) erklärte, dass es beim Paragrafen 219a nie um Werbung gegangen sei. „Ungewollt schwangere Frauen suchten vielmehr Rat und Ärztinnen und Ärzte wollten aufklären.“ Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete die Entscheidung als „überfällig“.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte, Verbote führten „bei einer so wichtigen und persönlichen Entscheidung“ wie dem Umgang mit einer Schwangerschaft nicht weiter. Sie führten nur dazu, „dass es betroffenen Frauen schwerer gemacht wird, selbstbestimmt für sich und ihre Familie zu entscheiden.“

Niederlage für „Lebensrecht des Kindes“

Scharfe Kritik kam aus der Unionsfraktion. Zwar könne jeder die schwierige Lage einer ungewollt schwangeren Frau nachvollziehen, sagte die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). „Aber wir denken eben auch an das Lebensrecht des Kindes“ – das sei der „maßgebliche Unterschied“ zwischen der Koalition und der Union.

Auch der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz warf der Ampel-Koalition vor, für sie habe „der Schutz des ungeborenen Lebens überhaupt keinen Stellenwert.“ Er machte zudem Frauen pauschal für ungewollte Schwangerschaften verantwortlich: „Zum Recht der Frau auf sexuelle Selbstbestimmung gehört auch, eigenverantwortlich Sorge dafür zu tragen, dass sie nicht schwanger wird, wenn sie das nicht will“, sagte Seitz. (afp/mf)



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