Nicht politisch, nicht religiös, nur irre? Urteil im Mannheimer Prozess um Brandanschlag auf Glockenturm gefällt

Eine Explosion, ein Feuerball, berstende Fenster, dann Stille. Anwohner alarmierten umgehend die Rettungskräfte. Bis zu deren Ankunft konnte das Feuer im Glockenturm von St. Hildegard in Mannheim-Käfertal bereits gelöscht werden.
Titelbild
Der freistehende Glockenturm der katholischen St.-Hildegard-Kirche in Mannheim-Käfertal.Foto: Screenshot Youtube
Epoch Times26. September 2018

Kein religiöser und kein politischer Hintergrund sollen hinter dem Brandanschlag eines 25-jährigen Mann aus Pakistan stecken, wie der Urteilsbegründung des Landgerichts Mannheim am Dienstag zu entnehmen war. Nach offizieller Annahme des Gerichts war es die Tat eines Irren. Seine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie wurde somit angeordnet.

Der Mann hatte im Oktober 2017 in Mannheim-Käfertal einen Kirchturm in Brand gesetzt, aus einer Wahnvorstellung heraus, wie der „Mannheimer Morgen“ aus dem Gerichtsurteil berichtet.

Der Kirchturm brennt!

Die Tat hatte sich in den Abendstunden des 17. Oktober 2017 im Bereich des Glockenturmes der St. Hildegard-Kirche in Mannheim-Käfertal ereignet. Polizei und Feuerwehr wurden gegen 20.45 Uhr alarmiert. Eine Streifenbesatzung konnte das Feuer löschen, noch bevor die Berufsfeuerwehr am Tatort eintraf.

Dienstag, 5. Dezember 2017, Mannheim: In den Morgenstunden stürmen Polizeieinheiten eine Wohnung, durchsuchen die Räumlichkeiten und verhaften einen damals 24-jährigen Mann aus Pakistan. Der Mann wird wegen der Tat festgenommen. Dem Beschuldigten wurde das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen, das Wort „Terror“ jedoch vermied man peinlichst.

Unter anderem unter Verwendung eines Hammers und einer Gasflasche beschädigten Unbekannte das Bauwerk und versuchten es in Brand zu setzen.“

(Markus Winter, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, PP Mannheim)

Öffentlichkeitsausschluss!

Das Mannheimer Landgericht verhandelte den Fall unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wegen der Erkrankung des Angeklagten. Der Mann habe aus einer Wahnvorstellung heraus gehandelt und sich von einem undefinierbaren Dritten bedroht gefühlt.

Anfangs gab er an, einen Mittäter gehabt zu haben. Das Gericht geht jedoch davon aus, dass es diesen gar nicht gibt. Zwar hatten Zeugen von zwei Männern gesprochen, jedoch sei in der Verhandlung deutlich geworden, dass zu keiner Zeit mehr als ein Mann am Tatort gesehen wurde.

Seit 1994 in Deutschland

Der heute 25-Jährige lebt seit 1994 in Deutschland und wohnte vor seiner Verhaftung in der Mannheimer Neckarstadt-Ost. Zu Prozessbeginn habe er angegeben, zuletzt Schüler gewesen zu sein.

Bei der Tat im Oktober vergangenen Jahres hatte er zwei Scheiben des Glockenturms mit einem Hammer eingeschlagen und eine Gasflasche hineingeworfen. Anschließend warf er noch eine brennende Zigarettenschachtel als Zünder hinterher.

Eine „gewaltige Explosion“ mit einem Feuerball erschütterte das Gebäude, wie der Vorsitzende Richter Michael Pfau erläuterte. Menschen waren bei den Anschlag nicht in Gefahr geraten. Mehrere Scheiben gingen zu Bruch, untergebrachte Gartengeräte und Baumaterial wurden beschädigt. Der Sachschaden an Gebäude und Inventar betrug rund 14.000 Euro. (sm)



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