Nichtraucherschutz vermurkst

Verfassungsrechtliche Bedenken der Regierung haben Pläne zu Fall gebracht, das Rauchen bundesweit einheitlich in öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Krankenhäusern, in Speisegaststätten und Discotheken zu verbieten.
Titelbild
(Foto: Pascal Le Segretain/Getty Images)
Von 13. Dezember 2006

„Gesetzesmurks und Bückling vor der Tabaklobby“, diese Vorwürfe musste sich die Große Koalition und mit ihr auch das Gesundheits- und Verbraucherministerium in den letzten Tagen von vielen Seiten anhören. Nichtraucherschutz ab Juli 2007 hatten sie wähler- und medienwirksam verkündet. Innen- und Justizministerium und auch die Länderfürsten erhoben Einspruch. Der Bund darf zwar für seine eigenen Einrichtungen Maßnahmen erlassen, für Schulen oder Gaststätten aber sind seit der Föderalismusreform die Länder zuständig.

Für betroffene Bürger und auch für Ärzte ist die Verzögerung unverständlich. Geht es doch weniger um Verbote, als um Schutz. „Beim Passivrauchen rechnet man mit einem Schadstoffanteil von 20 Prozent“, stellt dazu der Berliner Arzt für Innere Medizin Dr. med. D. Matthes fest. „So viel atmet ein Nichtraucher von jeder Zigarette in seiner Umgebung ungewollt ein. Die Nichtraucher werden in Geiselhaft genommen von den Nikotinsüchtigen. Eine Gesetzesregelung ist überfällig.“

Passivrauchen am Arbeitsplatz

Manch einer kann nicht mehr warten, ob das Rauchverbot auch in Gastsstätten gelten wird. Das Passivrauchen macht krank. Georg L. hat mehr als zehn Jahre durchgehalten hinter dem Tresen und bei der Kundenbetreuung einer Berliner Bowlingbahn. Er selber raucht seit neun Jahren nicht mehr. „Wenn man bei fünf Spielern nach drei Stunden Spiel sechs Zigarettenschachteln abräumt“, sagt er, „dann kann das weder für die Gäste noch für das Personal gesund sein.“ Jetzt spielt seine Lunge nicht mehr mit. Ein gesetzlicher Nichtraucherschutz hätte ihm Gesundheit und Arbeitsplatz erhalten.

Nach einer schweren Lungenentzündung, sechs Wochen Krankschreibung und einem drohenden Rückfall nach zwei Tagen erneutem Arbeitseinsatz, muss der Vater von zwei kleinen Töchtern das Handtuch werfen. Sogar der medizinische Dienst seiner Krankenkasse empfiehlt ihm, sofort einen rauchfreien Arbeitsplatz zu suchen.

Georg L. war auf der Bowlingbahn im Kundenbereich tätig mit einer festen Anstellung. Ein Quereinsteiger, der mit Leidenschaft auch die computergestützten Arbeitsabläufe betreute. Dienste zwischen zehn und zwölf Stunden waren keine Seltenheit, das Wochenende wurde „auf der Bahn“ verbracht. Mit 44 Jahren hat er zwar jede Menge Erfahrung im Freizeit- und Gaststättenbereich, aber seine Gesundheit will er nicht mehr gefährden. Wo er allerdings eine neue Arbeit finden kann, das macht ihm einige Sorgen. „Wer denkt eigentlich an die Beschäftigten in den Gaststätten“, fragt er, „wir können nicht ausweichen wie die Gäste. Rauchverbote in Irland und Italien haben der Wirtschaft nicht geschadet, das habe ich gelesen, warum hinkt man bei uns so hinterher?“

Georg L. hat als Jugendlicher schon angefangen zu rauchen. Mit 35, noch vor der Geburt seiner ersten Tochter, hat er Schluss gemacht damit. Auf die Frage nach seinen Wünschen für den Nichtraucherschutz sagt er klipp und klar: „Verkaufsverbot für Tabakwaren für Jungendliche unter 18. Rauchverbot in allen Arbeitsstätten und in allen öffentlichen Gebäuden.“ Und er fügt hinzu: „Gesündere Arbeitnehmer werden doch ein Vielfaches der bisherigen Kosten im Gesundheitswesen einsparen und am Arbeitsplatz erwirtschaften, will das keiner?“



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