Niedersachsen: 40 Menschen in Oldenburger Altenheim mit Sars-CoV-2 infiziert

In Niedersachsen kämpft ein weiteres Pflegeheim mit Infektionen. Insgesamt 23 Bewohnerinnen und Bewohner sowie 17 Mitarbeiter eines Altenheims haben sich mit dem Erreger Sars-CoV-2 infiziert.
Titelbild
In Schutzkleidung steht eine Pflegekraft am Hanns-Lilje-Heim. Hier starben 15 Menschen nach einer Infektion mit dem Coronavirus.Foto: Peter Steffen/dpa/dpa
Epoch Times30. März 2020

Nach dem Tod von 15 Menschen in einem Alten- und Pflegeheim in Wolfsburg kämpft ein weiteres niedersächsisches Pflegeheim mit Infektionen.

Tests hätten bestätigt, dass 23 Bewohnerinnen und Bewohner sowie 17 Mitarbeiter eines Altenheims in Wildeshausen im Landkreis Oldenburg mit dem Erreger Sars-CoV-2 infiziert seien, teilte der Landkreis mit.

Das Gesundheitsamt habe alle 51 Bewohner und 44 Mitarbeiter getestet, nachdem ein 89-Jähriger mit schweren Vorerkrankungen und Coronavirus-Infektion gestorben sei. Bei allen Erkrankten in der Seniorenresidenz seien bislang milde Verläufe festgestellt worden.

Das Ausmaß der Erkrankungen deute darauf hin, dass das Virus nicht erst vor kurzem in das Heim eingeschleppt worden sei, teilte der Landkreis mit.

Strenge Trennung von Infizierten und Nichtinfizierten

Die infizierten Bewohner bleiben den Angaben zufolge für zwei Wochen in ihren Zimmern und werden von ebenfalls positiv getesteten Mitarbeitern versorgt – strikt getrennt von negativ getesteten Bewohnern, die in Einzelzimmern untergebracht seien und von negativ getesteten Mitarbeitern versorgt würden. Das Gesundheitsamt ermittele die Kontaktpersonen der Infizierten.

In einem Altenheim in Wolfsburg waren 15 Menschen mit Coronavirus-Infektion gestorben. Auch in dem Haus, in dem überwiegend Demenzkranke leben, sollten Infizierte strikt von negativ getesteten Bewohnern getrennt werden. Im Hanns-Lilje-Heim leben 165 Menschen.

„Es ist eine fürchterliche Entwicklung“, betonte Carsten Harings, Landrat des Landkreises Oldenburg. Dies zeige, „auf brutale Weise“, wie wichtig die Beschränkungen wie Betretungsverbot oder auch Kontaktverbote seien. (dpa)



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