Nigerianer flüchtete ins Kirchenasyl – Gericht muss jetzt Grundsatzentscheidung treffen

Mit Spannung wird der Fall des Nigerianers Evans I. am Oberlandesgericht München verfolgt. Der Nigerianer erbat Kirchenasyl, nach dem seine Abschiebung nach Italien drohte. Die bayrische Kirchengemeinde in Freising nahm den Nigerianer daraufhin auf, wodurch die Abschiebung ausgesetzt werden musste. Nun wird per Gericht entschieden, wie es mit Evans I. weitergeht.
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Epoch Times26. April 2018

Am Oberlandesgericht München wird jetzt der Fall des Nigerianers Evans I. behandelt. Wie „Focus“ berichtet, ging dieser 2016 in eine Pfarrei, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war und seine Abschiebung nach Italien drohte. In der Pfarrei bat er um Aufnahme und erhielt Kirchenasyl. Dadurch wurde die Abschiebung verzögert, was nun eine Duldung des Migranten – also Aussetzung des Abschiebeverfahrens – zur Folge hat. Vom Oberlandesgericht wird nun ein Grundsatzurteil in der Frage Kirchenasyl erwartet.

Kirchen und BAMF trafen 2015 Absprachen zum Kirchenasyl

Da die Anzahl an Migranten, denen Kirchenasyl gewährt wird, steigt, gibt es teilweise Spannungen zwischen Landesinnenministerien und den Landeskirchen zu der Praxis des Kirchenasyls. Die jetzige Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat in Sachen Asyl beruht auf einer Absprache vom Februar 2015 zwischen Bundesbehörde für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Sowohl die DBK als auch die EKD versprachen damals, sich beim Kirchenasyl auf extreme Härtefälle zu konzentrieren, die Behörden stets genau zu informieren und zu versuchen, durch frühzeitige Kooperation ein Kirchenasyl zu vermeiden.

Nur in besonderen Fällen sollte noch einmal eine genaue Prüfung erwirkt werden. Im Gegenzug war das BAMF bereit, das Kirchenasyl nicht grundsätzlich infrage zu stellen und keine neuen juristischen Hürden zu errichten.

Evans I. sollte nach Italien zurück abgeschoben werden

Evans I. war im November 2014 wie viele andere Migranten auch von Italien nach Deutschland illegal eingereist. Seinen Asylantrag lehnte das BAMF im Januar 2016 ab. Entsprechend der Dublin-III-Verordnung ordnete das BAMF gleichzeitig die Abschiebung des Angeklagten zurück nach Italien an, da nach dieser Verordnung derjenige EU-Staat für einen Asylbewerber zuständig ist, in dem der erste Asylantrag gestellt wurde.

Nach Evans I. Aussage seien die dortigen Zustände, die Unterbringung in Italien „furchtbar“ gewesen, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“.

Daher ging er in die Pfarrerei in Sankt Jakob in Freising (Bayern). Der Pfarrer nahm ihn auf und zeigte daraufhin die Aufnahme des Angeklagten bei der Ausländerbehörde im Landratsamt Freising und beim BAMF an. Aufgrund der Vereinbarung zwischen den Kirchen und dem BAMF, verzichtete das BAMF auf die Vollziehung des Abschiebebescheids.

Urteil im Fall Evans I. wird mit Spannung erwartet

Aufgrund der steigenden Zahl an Menschen im Kirchenasyl und Differenzen bei den Zahlen zwischen dem bayrischen Innenministerium und den bayrischen Kirchen, wie viele Menschen sich im Kirchenasyl befinden, wird mit Spannung das Urteil erwartet. (er)

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