NPD-Kundgebung: Polizei in Hannover verbietet Redebeiträge

Nach der abgelehnten Beschwerde der Polizeidirektion Hannover gegen die NPD-Demonstration in der niedersächsischen Landeshauptstadt beschränkt die Polizei die Versammlung. Einem Redner wurden alle Redebeiträge untersagt.
Titelbild
NPD-Aufmarsch.Foto: Alexander Koerner/Getty Images
Epoch Times23. November 2019

Nach der abgelehnten Beschwerde der Polizeidirektion Hannover gegen die NPD-Demonstration in der niedersächsischen Landeshauptstadt beschränkt die Polizei die Versammlung.

Dies habe zur Folge, „dass einem Redner jegliche Redebeiträge im Zusammenhang mit der Versammlung untersagt worden sind“, teilte die Polizei am Samstagmorgen mit. Demnach fanden zudem zwei Gegenversammlungen unter dem Motto „Bunt statt Braun“ und „Journalisten gegen rechte Angriffe verteidigen“ statt.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte am Freitagabend eine Beschwerde der Polizei Hannover gegen den Aufmarsch der rechtsextremen Partei abgelehnt. Damit habe die Polizeidirektion „alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft, da der Beschluss des OVG Lüneburg unanfechtbar ist“, erklärte die Polizei.

Protest gegen Journalisten

Die Anhänger der NPD wollen am Samstagnachmittag in der Innenstadt von Hannover demonstrieren. Im Fokus soll dabei der Protest gegen Journalisten stehen, die schwerpunktmäßig über das rechtsextreme Milieu in Deutschland berichten. Im Demonstrationsaufruf auf ihrer Internetseite führt die NPD Niedersachsen dazu zehn Journalisten namentlich auf.

Die Polizei Hannover hatte am Donnerstag zunächst ein Verbot gegen die geplante NPD-Kundgebung verhängt. Die Polizei begründete das Verbot mit einer „unmittelbaren Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“.

Am Freitag gab jedoch zunächst das Verwaltungsgericht Hannover einem von der rechtsextremen Partei eingereichten Eilantrag gegen das Verbot statt. Die geplante Kundgebung gefährde Grundrechtsgarantien wie die Pressefreiheit nicht direkt, sondern nur „mittelbar“ durch einen einschüchternden Kontext, in den sie gestellt werde, hieß es zur Begründung.

Dies rechtfertige kein Komplettverbot. Die Polizei könne für die Teilnehmer aber Versammlungsbeschränkungen und Auflagen anordnen, hieß es. Die Richter am OVG Lüneburg bestätigten diese Auffassung. (afp)

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