NPD-Mitglieder müssen in Sachsen Waffen abgeben

In Sachsen wird nun auch Anhängern und NPD-Mitgliedern der Besitz von Waffen verboten. Der Verfassungsschutz wurde gebeten, entsprechende Hinweise zur Mitgliedschaft an die Waffenbehörden weiterzugeben. Das betrifft sowohl eine eigentliche Mitgliedschaft als auch "Unterstützungshandlungen für die NPD".
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Beschlagnahmte Waffen aus einer Polizeirazzia im Februar 2015 in Essen.Foto: Polizei Essen/Archiv/dpa
Von 18. März 2017

In Sachsen wird nun auch Anhängern und Mitgliedern der NPD der Besitz von Waffen untersagt. Die Behörden werden nach einem Erlass des Innenministeriums aufgefordert, „unverzüglich“ deren waffenrechtliche Erlaubnisse aufzuheben, schreibt die „Freie Presse“.

Der Verfassungsschutz wurde gebeten, entsprechende Hinweise zur Mitgliedschaft an die Waffenbehörden weiterzugeben. Das betrifft sowohl eine eigentliche Mitgliedschaft als auch „Unterstützungshandlungen für die NPD“.

Das Vorgehen wurde vom Innenministerium bestätigt und folgt dem gleichartigen Erlass gegen die Reichsbürger.

Im Hintergrund steht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Januar, bei der der NPD Verfassungsfeindlichkeit attestiert wurde, sagte Minister Markus Ulbig von der CDU: „Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäbe waren für uns die rechtliche Grundlage, die Mitglieder der NPD regelmäßig als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen und die Erlaubnisse für den Besitz und das Führen von Waffen aufzuheben beziehungsweise nicht zu erteilen.“

Der Verfassungsschutz ging 2015 für die NPD in Sachsen für 600 Mitglieder aus, seither sind die Zahlen deutlich zurückgegangen. Auf Anfrage der Extremismus-Expertin der Linke-Fraktion, Kerstin Köditz, hatte das Innenministerium die Zahl der Rechtsextremisten mit waffenrechtlicher Erlaubnis in Sachsen erst vor wenigen Wochen mit 73 angegeben. (ks/ mit Material von dpa)

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