NPD-Verfahren geht in den abschließenden Verhandlungstag

Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle will die mündliche Verhandlung mit inhaltlichen Erörterungen abschließen.
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Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, spricht in Karlsruhe.Foto: Uwe Anspach/dpa
Epoch Times3. März 2016
Das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geht heute in den dritten Tag. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle will die mündliche Verhandlung mit inhaltlichen Erörterungen abschließen.

Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet (Az. 2 BvB 1/13). Am Mittwoch hatte das Gericht zunächst festgestellt, dass in der Frage der Beschaffung von Beweismaterial kein Verfahrenshindernis vorliegt. Ein erstes Verbotsverfahren war daran gescheitert, dass Teile des Beweismaterials von V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der NPD stammten.

Für das Verbot einer Partei stellt das Grundgesetz hohe Anforderungen. In den 50er Jahren hatte das Gericht beim letzten Parteiverbot eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der demokratischen Ordnung als zentrales Kriterium formuliert. Nun müssen diese Maßstäbe für die heutige Zeit weiterentwickelt werden.

(dpa)

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