NRW-Innenminister will gegen „Z-Symbol“ vorgehen

Das weiße "Z", ein Zeichen der Unterstützung des russischen Militärs, sorgt für Unmut in Deutschland. Politiker wollen gegen die Verwendung des Zeichens vorgehen.
Titelbild
Fußgänger gehen am 25. März 2022 vor einem riesigen Bildschirm mit dem Z-Symbol und dem Slogan: "Wir geben unser Volk nicht auf" vorbei; eine Unterstützung des russischen Militäreinsatzes in der Ukraine. Foto von OLGA MALTSEVA/AFP via Getty Images
Epoch Times27. März 2022

Die nordrhein-westfälische Landesregierung prüft strafrechtliche Konsequenzen für das Verwenden des sogenannten Z-Symbols in der Öffentlichkeit. Das weiße „Z“ ist bei den Kampfhandlungen in der Ukraine oft auf russischen Militärfahrzeugen zu sehen. Inzwischen wird das Zeichen, welches im kyrillischen Alphabet nicht vorkommt, allerdings auch außerhalb des Kriegsgebietes gezeigt, um damit Zustimmung für den Angriff Russlands auszudrücken.

„Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verursacht unsägliches Leid“, begründete NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) das Vorgehen gegenüber der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe).

„Mir fehlt jedes Verständnis dafür, wie man sich mit diesen Verbrechen gemein machen oder sie gutheißen kann“, so Reul. „Deshalb prüfen wir in Nordrhein-Westfalen alle Möglichkeiten, strafrechtlich gegen die Verwendung des Z-Symbols der russischen Armee vorzugehen.“

Strafrechtliche Konsequenzen auch in Niedersachsen

Zuvor hatte Niedersachsens Innenminister sich gegen das „Z“-Symbol ausgesprochen. Boris Pistorius (SPD) erklärte, wer durch das „Z“-Symbol öffentlich Zustimmung zum russischen Angriff auf die Ukraine zum Ausdruck bringe, der müsse in Niedersachsen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. „Es ist mir absolut unverständlich, wie das stilisierte ‚Z‘ sogar bei uns dafür genutzt werden kann, um diese Verbrechen gutzuheißen.“

Das „Z“ werde etwa auf Gebäuden, an Autos oder an der Kleidung gezeigt, um Zustimmung zum Krieg Russlands gegen die Ukraine zu zeigen, heißt es in der am Samstag aktualisierten Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums. Auch hier habe es schon „entsprechende Beobachtungen“ gegeben.

Das Innenministerium wies die Polizei am Freitag (25. März) an, dass die öffentliche Verwendung des Symbols auf Demonstrationen und die öffentliche Verbreitung Straftaten darstellen können. Nach Paragraf 140 Nummer zwei Strafgesetzbuches könne mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Wofür das „Z“ konkret steht, ist nicht wirklich bekannt. Der renommierte österreichische Politikwissenschaftler Gerhard Mangott erklärte gegenüber der Stuttgarter Zeitung: „Ich habe auch versucht, das herauszufinden und habe mit Kollegen in Russland darüber gesprochen. Aber keiner weiß, was ‚Z’ wirklich bedeutet“, so der Professor für internationale Beziehungen an der Universität Innsbruck, der zu den führenden Russland-Experten zählt. (dts/red)



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