NRW kann 16 ausreisepflichtige radikale Islamisten nicht abschieben

Die Abschiebung von Dschihadisten stellt die nordrhein-westfälischen Behörden vor Probleme. 16 Gefährder können nicht abgeschoben werden. Die Gründe dafür vielfältig.
Epoch Times5. Juni 2018

Die Abschiebung radikaler Islamisten stellt die nordrhein-westfälischen Behörden vor Probleme. Wie das NRW-Flüchtlingsministerium dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstagsausgabe) auf Anfrage mitteilte, können derzeit 16 Gefährder nicht abgeschoben werden, obwohl sie ausreisepflichtig wären.

Die Gründe sind dafür vielfältig: Sechs islamische Radikale müssten eigentlich direkt zurückgeführt werden.

Da in diesen Fällen Papiere des Heimatlandes fehlen oder die Staatsangehörigkeit zweifelhaft erscheint, müssen diese Personen nicht ausreisen. Zehn weitere Gefährder verfügen über kein deutsches Aufenthaltsrecht und müssten ebenfalls zurück in ihr Heimatland. Hier bestehen ebenfalls Ausreisehindernisse.

Für manche Extremisten haben die Gerichte beispielsweise ein Abschiebeverbot verhängt, weil ihnen in ihrer Heimat möglicherweise Folter droht.

So etwa bei dem Tunesier Sami Ben Mohamed A. Der Prediger aus Bochum mit Verbindungen in die radikal-islamische Salafisten-Szene, wehrt sich seit zwölf Jahren erfolgreich gegen den Rücktransfer in seine tunesische Heimat.

Der angebliche Leibwächter Osama Bin Ladens soll laut Erkenntnissen der Staatsschützer früher Verbindungen zum Chefplaner der Flugzeugattacken vom 11. September 2001 in den USA gehabt haben. Wie laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus Ermittlungsakten hervorgeht hatte der Bochumer enge Kontakte zum mutmaßlichen IS-Statthalter in Deutschland. (dts)



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