Nürnberg: Kündigung des AfD-Mietvertrages nicht rechtens – Gauland kann am Samstag reden

Verwaltungsgericht Ansbach: Nürnberg kündigte den Mietvertrag wegen Alexander Gauland - doch diese Kündigung war nicht rechtens. Damit kann der AfD-Spitzenkandidat am Samstag in Nürnberg sprechen.
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Alexander Gauland, 2016.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images
Epoch Times7. September 2017

Die von der Stadt Nürnberg beschlossene Kündigung des Mietvertrags für die von der AfD gemietete Meistersingerhalle wegen umstrittener Äußerungen des AfD-Spitzenkandidaten Alexander Gauland war nicht rechtens.

In einem Beschluss zu einem Eilantrag der AfD hob das Verwaltungsgericht Ansbach am Donnerstag die Kündigung wieder auf, weshalb Gauland wie geplant am Samstag in Nürnberg reden darf. Allerdings kann die Stadt noch Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Die Stadt hatte den Mietvertrag gekündigt, weil Gauland Medienberichten zufolge über die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung und SPD-Politikerin Aydan Özoguz gesagt hatte, diese „in Anatolien entsorgen“ zu wollen. Nürnberg befürchtete deshalb Schaden durch einen Auftritt des AfD-Spitzenkandidaten.

Hingegen urteilten die Ansbacher Richter, es sei nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erkennen, dass Gauland in Nürnberg Äußerungen abgebe, die die Menschenwürde einzelner Menschen angreife, diese verächtlich mache oder dass er insbesondere Volksverhetzung begehe.

Gauland habe zwischenzeitlich öffentlich erklärt, dass er den Begriff „entsorgen“ so nicht mehr verwenden werde. Dazu habe die Stadt nicht konkret genug Stellung genommen. (afp)

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