Nun ist es amtlich: Der rosa „Lappen“ muss der Führerscheinkarte weichen

Es war absehbar. Ab heute tritt die geänderte Führerschein-Verordnung in Kraft. Alte Führerscheine müssen bis 2033 getauscht werden.
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Rosa Lappen gegen neue Checkkarte wird jetzt bis spätestens 2033 für alle Autofahrer Pflicht.Foto: Oliver Berg/dpa
Epoch Times22. März 2019

Seit diesem Freitag ist es nun amtlich. Alle Autofahrer, die noch im Besitz des rosa oder grauen Papierführerscheins sind, müssen ihren bewährten „Lappen“ bis 2033 nach einem Stufenmodel gegen die Führerscheinkarte umtauschen.

Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Der Zweck der Vereinheitlichung des Führerscheins ist es, bis 2033 alle Führerscheine in einer Datenbank zu erfassen. Zudem gilt die Führerscheinkarte als fälschungssicher.

Neue Checkkarte gilt 15 Jahre

Die Karte muss allerdings aufgrund der Neuregelung der Europäischen Union nach 15 Jahren verlängert werden. Eine neue Prüfung brauchen die Autofahrer jedoch nicht  abzulegen. Eine einmal erworbene Fahrerlaubnis bleibt in der Regel ein Leben lang gültig. Sie verfällt nicht. Somit müssen Senioren in Deutschland vorerst nicht befürchten, aufgrund ihres Alters ihre Berechtigung zum Autofahren zu verlieren.

Allerdings müssen sich LKW-Fahrer zukünftig darauf einstellen, nach fünf Jahren einen Sehtest abzulegen, um ihren Führerschein der Klasse C und CE weiter bewilligt zu bekommen. Das sieht die EU-Neuregelung vor.

Stufenmodell zur Entlastung

Um die Ämter beim Führerschein zu entlasten, wurde ein Stufenmodell festgesetzt. Bei den Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, wurde die Frist nach dem Geburtsjahr des Autofahrers festgelegt. Für Zulassungen ab dem 1. Januar 1999 ist das Ausstellungsjahr entscheidend für den Ablauf der Frist.

Umgetauscht werden kann der alte Führerschein per schriftlichem Antrag bei der zuständigen Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Für den neuen Führerschein benötigen Autofahrer ein aktuelles biometrisches Passbild, ihren Personalausweis oder Reisepass sowie den alten Führerschein.

Die Kosten liegen derzeit bei 40 Euro, sollen aber laut ADAC für die Umtauschaktion auf 25 Euro gesenkt werden. Wer die Umtauschfrist versäumt, muss mit 10 Euro Bußgeld rechnen. (nh)



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