Nur wenige Russen beantragen Asyl in Deutschland

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times26. April 2022

In den ersten Wochen des Krieges in der Ukraine lag die Zahl der Russen, die Asyl in Deutschland beantragten, nur wenig höher als in der Zeit vor dem russischen Einmarsch. „Die Asylerstantragszahlen russischer Staatsangehöriger bewegen sich in den vergangenen Monaten auf einem konstant niedrigem Niveau“, teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben) mit.

Im Februar beantragten demnach 132 russische Staatsbürger erstmals Asyl in Deutschland, im März waren es 137. Die Asylzahlen für den April 2022 werden erst Anfang Mai veröffentlicht.

Auch die Zahl der Visa für russische Staatsbürger ist seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine nur leicht gestiegen. Im März wurden laut Auswärtigem Amt durch die deutsche Auslandsvertretung rund 2.100 Schengen-Visa für die Einreise in die EU ausgestellt – rund 200 Visa mehr als im Februar.

Aus dem Außenministerium hieß es zudem, dass die Gründe für den leichten Anstieg sowohl in der politischen Entwicklung in Russland und dem Ukraine-Krieg liegen könnten. Eine Rolle könnten jedoch auch die reduzierten Corona-Reisebeschränkungen gespielt haben. Zudem unterliege die Visaerteilung „grundsätzlich saisonalen Schwankungen“.

Schengen-Visa gelten für einen Aufenthalt für 90 Tage und berechtigen nicht zur Arbeit in der EU. Anders ist es bei dem sogenannten „nationalen Visum“, einem Visum nur für Deutschland. Davon wurden mit insgesamt 1.120 im März etwa 80 Visa mehr an russische Staatsangehörige ausgestellt als im Vormonat. Im April wurden laut Auswärtigen Amt bisher 949 nationale Visa für russische Staatsangehörige ausgestellt.

„Da die Bearbeitungszeit für nationale Visa aber länger ist, ist anhand der Zahl der erteilten Visa noch nicht erkennbar, ob im Zusammenhang mit den politischen Entwicklungen und dem Krieg in der Ukraine mehr nationale Visa an russische Staatsangehörige erteilt werden als zuvor“, heißt im Auswärtigen Amt. (dts/red)



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