Oberlandesgericht Nürnberg: Gustl Mollath kommt heute noch frei

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Gustl MollathFoto: Joerg Koch/Getty Images
Epoch Times6. August 2013

Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete heute im Fall Gustl Mollath die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Mollath sei unverzüglich aus der Psychiatrie zu entlassen.

Der 56-Jährige kann heute noch aus dem Bezirkskrankenhaus Bayreuth, wo er gegen seinen Willen in der forensischen Psychiatrie untergebracht ist, entlassen werden.

Kein Rumesblatt für die bayerische Justiz. Es bedurfte vieler Recherchen unabhängiger Journalisten und des Einsatzes zahlloser Unterstützer, dass es endlich zu diesem Ergebnis kommen konnte.

Bei Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk herrscht große Zufriedenheit, dass jetzt Klarheit geschaffen werden kann. Sie teilte in einer Presseerklärung mit: „Mein Ziel, mit Anordnung des Wiederaufnahmeantrages den Fall neu aufzurollen, ist erreicht!“

Zu der heutigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg in Sachen Gustl Mollath erklärte sie: „Die Justiz hat nun Gelegenheit, in einem weiteren öffentlichen Verfahren zu klären, ob Herr Mollath zu recht untergebracht ist oder nicht – und damit auch die Zweifel, die viele Menschen an dieser Entscheidung haben.“

Merk hatte mit ihrer Weisung an den Generalstaatsanwalt vom 30. November 2012, einen Wiederaufnahmeantrag in Sachen des Herrn Mollath zu stellen, den entscheidenden Schritt getan, der zu der heutigen Entscheidung geführt hat.

Das Landgericht Regensburg hatte eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor gut zwei Wochen noch abgelehnt. Diese Entscheidung vom 24. Juli hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg nun aufgehoben. Gleichzeitig ordnete der Nürnberger OLG-Senat eine neue Hauptverhandlung an und verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg. (rls)



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