Oberlandesgericht: Puigdemont kommt unter Auflagen frei – 75.000 Euro Kaution

Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont kommt unter Auflagen frei. Zu den Auflagen der Haftverschonung gehört die Zahlung einer Kaution von 75.000 Euro.
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Carles Puidgemont Ende Oktober in Barcelona.Foto: Ruben Moreno/dpa
Epoch Times5. April 2018

Der frühere katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont kommt unter Auflagen frei. Wie das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein am Donnerstagabend mitteilte, kann Puigdemont wegen des Vorwurfs der „Rebellion“ nicht an Spanien ausgeliefert werden, daher sei eine „Fluchtgefahr deutlich herabgemildert“. Wegen des Vorwurfs der „Korruption“ in Form von Untreue sei hingegen eine Auslieferung an Spanien möglich.

Das Oberlandesgericht erließ daher einen Auslieferungshaftbefehl gegen Puigdemont und setzte den Vollzug des Haftbefehls sogleich wieder aus. Zu den Auflagen der Haftverschonung gehört demnach unter anderem die Zahlung einer Kaution von 75.000 Euro.

Ob Puigdemont am Ende tatsächlich von Deutschland an Spanien ausgeliefert wird, muss nun die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein entscheiden. Allerdings kann der Katalane gegen eine mögliche Auslieferungsentscheidung dann Beschwerde einreichen.

Das Oberlandesgericht signalisierte auch, dass beim Vorwurf der Untreue „noch weitere tatsächliche Umstände zu klären und weitere Informationen einzuholen“ seien. Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont der Gefahr einer „politischen Verfolgung“ in Spanien ausgesetzt wäre, sah das Gericht nicht.

Zum Vorwurf der „Rebellion“ stellte das Gericht fest, dass das Puigdemont in Spanien zur Last gelegte Verhalten in Deutschland nicht strafbar wäre. In einem solchen Fall ist eine Auslieferung unzulässig.

Der vergleichbare deutsche Straftatbestand des Hochverrats sei „nicht erfüllt, weil es an dem Merkmal der ‚Gewalt'“ fehle, erklärte das Gericht zur Begründung.

Puigdemonts Anwälte legten in Spanien Einspruch gegen die gegen ihren Mandanten erhobenen Vorwürfe ein. Der Vorwurf der Rebellion sei nicht haltbar, erklärte Alonso-Cuevillas.

Schließlich setze dieser Tatbestand voraus, dass es eine gewaltsame Erhebung gegeben habe. Wenn es im Zuge des Unabhängigkeitsreferendums am 1. Oktober überhaupt zu Gewalt gekommen sei, habe es sich um „isolierte“ Fälle gehandelt, argumentierte Puigdemonts Anwalt. (afp/dpa)

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