Oberverwaltungsgericht bestätigt Aufhebung des Verbots von „Wir für Deutschland“-Demo in Berlin

Die Kundgebung von "Wir für Deutschland" kann stattfinden, bestätigt das Oberlandesgericht Berlin.
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Auf der Kundgebung von "Wir für Deutschland" am 9. November 2018 in Berlin.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP/Getty Images
Epoch Times9. November 2018

Die Kundgebung in Berlin von „Wir für Deutschland“ darf stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte nach Angaben einer Sprecherin am Freitag eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, das zuvor ein Verbot gekippt hatte. Der Verein „Wir für Deutschland“ konnte sich damit wie geplant zu einem Aufmarsch am Freitagabend versammeln.

Das Verwaltungsgericht hatte die von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) verhängte Verbotsverfügung für „offensichtlich rechtswidrig“ erklärt und unter anderem auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit verwiesen.

Geisel hatte das am Mittwoch verfügte Verbot mit dem Gedenktag begründet. „Die Vorstellung, dass Rechtsextremisten am 80. Jahrestag der Reichspogromnacht – womöglich noch in der Dunkelheit mit brennenden Kerzen – durch das Regierungsviertel marschieren, finde ich unerträglich“, erklärte Berlins Innensenator. Die Demokratie müsse sich nicht alles gefallen lassen.

In der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 hatte es in ganz Deutschland Ausschreitungen gegen Juden und jüdische Einrichtungen gegeben. (afp)



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