Saarland: Oberverwaltungsgericht setzt 2G-Regel in Einzelhandel aus

Nach Niedersachsen und Bayern, nun auch Saarland: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die 2G-Regel im Einzelhandel vorerst außer Kraft gesetzt. Außerdem werden in Baden-Württemberg in der kommenden Woche lockere Corona-Regeln erwartet.
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2G-Regelung.Foto: THOMAS KIENZLE/AFP via Getty Images
Epoch Times21. Januar 2022

Das saarländische Oberverwaltungsgericht hat die 2G-Regel im Einzelhandel vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Verordnung sei zu unbestimmt, teilte das Gericht am Freitag in Saarlouis mit. Die Richter gaben damit einer Klage mehrerer Elektronikfachmärkte statt. Mit der Entscheidung dürfen nun wieder Ungeimpfte im Einzelhandel einkaufen.

Die Richter kritisierten, dass die Ausnahmeregel für Supermärkte und andere Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs durch eine beispielhafte Aufzählung von Geschäften nicht konkret genug ist.

Dies lasse den Schluss zu, dass der Begriff der Deckung des täglichen Bedarfs nicht das einzige Kriterium für die Befreiung von der Regel sei. Wie Mischbetriebe eingeordnet werden sollen, ist laut Gericht ebenfalls unklar. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die allgemeinen Maßnahmen sowie Hygienekonzepten gelten weiterhin fort.

Bereits Mitte Dezember setzte das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen die Regel außer Vollzug. Die Richter erklärten sie für nicht notwendig. In Bayern kippte der Verwaltungsgerichtshof die Verordnung am Mittwoch, weil sie nicht konkret genug war.

Baden-Württemberg lockert kommende Woche die Corona-Regeln

Darüber hinaus wird Baden-Württemberg in der kommenden Woche die Corona-Regeln im Land lockern.

Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes in Mannheim die 2G-Regelung für Hochschulen außer Vollzug gesetzt und in der Begründung erklärt, dass ein von der Hospitalisierungsrate abgekoppeltes Einfrieren der Regeln nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang stehe.

Baden-Württemberg hatte am 11. Januar entschieden, die Alarmstufe II wegen der Omikron-Variante unabhängig von den Krankenhauseinweisungen und Fällen auf Intensivstationen vorerst bis längstens Februar beizubehalten.

Die Stufensystemlogik bleibe, erklärte die Landesregierung nun weiter. „Maßnahmen sollen auch in Zukunft an der Hospitalisierungsinzidenz, also der Zahl der Menschen, die wegen einer Covid-Erkrankung insgesamt im Krankenhaus behandelt werden müssen, und an der Belastung der Intensivstationen orientiert sein.“

Auch in der Omikron-Welle gehe es darum, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu bewahren und dafür zu sorgen, dass Kranke in Baden-Württemberg eine angemessene Behandlung erhielten. „Allerdings warten wir die Bund-Länder-Beratungen ab, um die Beschlüsse in der Systematik berücksichtigen zu können“, hieß es weiter.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs der Länder wollen am Montag über das weitere Vorgehen in der Pandemie beraten.

VGH kippt 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg

Bei der VGH-Entscheidung ging es nur um die Hochschulen. Geklagt hatte ein ungeimpfter Student. Dass ungeimpfte Studierende durch das Einfrieren der Alarmstufe II in der Coronaverordnung weitgehend von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen würden, sei voraussichtlich rechtswidrig, erklärte das Gericht.

„Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen“ könnten nicht abgekoppelt von der Hospitalisierungsinzidenz angeordnet werden. Die Regel bedeute einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit.

Der VGH hatte die 2G-Regelung an Hochschulen bereits Mitte Dezember auf den Eilantrag desselben Studenten hin vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damals galt noch die vorherige Fassung der Coronaverordnung. Die neue Entscheidung erging gegen die aktuell gültige Fassung vom 11. Januar.

Der VGH wies darauf hin, dass bei ihm weitere Verfahren gegen das Einfrieren der Alarmstufe II in anderen Bereichen anhängig seien. Über diese sei noch nicht entschieden, weil noch keine abschließenden Stellungnahmen aller Beteiligten vorlägen. (afp/dl)



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