Öffentliche Beratung über Petition „Gegen eskalierende Gewalt der Hongkonger Polizei vorgehen“

Der Petitionsausschuss der Bundesregierung hat am 27. Januar über drei öffentliche Petitionen beraten. Auf der Tagesordnung standen die Themen: "Gegen eskalierende Gewalt der Hongkonger Polizei vorgehen", „Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten“ und „Waffengesetz muss dereguliert und entbürokratisiert werden“.
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Skyline von Berlin.Foto: Paul Zinken/dpa
Epoch Times27. Januar 2020

Am 27. Januar hat der Petitionsausschuss der Bundesregierung über drei öffentliche Petitionen beraten: Hongkong, Arznei­mittel-Versand­handel und Waffen­gesetz. Zu Sitzungsbeginn um 11 Uhr wurde über die Forderung diskutiert, die Bundesregierung solle die humanitäre Krise in Hongkong mit sofortigen konkreten Maßnahmen stoppen.

Die Petentin Ho Yan Cindy Cheong vertritt nach eigener Aussage eine Gruppe in Deutschland lebender Hongkonger. In ihrer Petition „Gegen eskalierende Gewalt der Hongkonger Polizei vorgehen“ verweist sie darauf, dass sich die Situation in Hongkong „aufgrund der eskalierenden Gewalt der Hongkonger Polizei zu einer humanitären Katastrophe entwickelt“.

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Deutschland solle „unverzüglich konkrete und umsetzbare Maßnahmen ergreifen“. In der Eingabe werden missbräuchlicher Waffeneinsatz und Pflichtverletzungen der Hongkonger Polizei kritisiert. So habe die Polizei Gewalt gegen Demonstranten angewendet sowie Beweismitteln manipuliert und „vorsätzlich platziert“.

Die Bundesregierung habe ein starkes Interesse an Stabilität in Hongkong, das machte Petra Sigmund, Leiterin der Abteilung Asien und Pazifik im Auswärtigen Amt, am Montag vor dem Petitionsausschuss deutlich. Zu den dortigen Protesten und Demonstrationen habe sich das Auswärtige Amt in mehreren Erklärungen geäußert, sagte Sigmund. Dabei sei ein „Aufruf an alle Seiten zur Deeskalation“ ebenso erfolgt wie eine Verurteilung jeglicher Gewalt. Zudem habe die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes der Sicherheitskräfte in Hongkong eingefordert. Deutlich gemacht worden sei in den Erklärungen auch das große Interesse Deutschlands und der EU „an einem hohen Grad an Autonomie für Hongkong innerhalb Chinas“, sagte die Außenamts-Vertreterin.

Grundlage der öffentlichen Sitzung war die Petition einer Gruppe in Deutschland lebender Hongkonger, vertreten durch die Petentin Ho Yan Cindy Cheong und ihren Begleiter Chin Kit Lam. Darin heißt es unter anderem, die Situation in Hongkong habe sich „aufgrund der eskalierenden Gewalt der Hongkonger Polizei (HKPF) zu einer humanitären Katastrophe entwickelt“. Die Petentin fordert Deutschland auf, „unverzüglich konkrete und umsetzbare Maßnahmen zu ergreifen“. In der Eingabe werden missbräuchlicher Waffeneinsatz und Pflichtverletzungen der HKPF kritisiert. So habe die Polizei Gewalt gegen Demonstranten angewendet sowie Beweismitteln manipuliert und „vorsätzlich platziert“.

Von der Bundesregierung wird nun unter anderem die Einstellung des Exports von Massenkontrollgeräten und „weniger tödlichen“ Waffen an die HKPF gefordert. Außerdem solle sie Besorgnis über die eskalierenden Spannungen in Hongkong und die Sicherheit in Hongkong lebender Deutscher äußern. Schließlich setzt sich der Petent noch für die Anerkennung der politischen Verfolgung von Demonstranten in Hongkong und eine entsprechende Anpassung der Asylpolitik an die Hongkonger Asylbewerber ein.

Chin Kit Lam machte vor den Abgeordneten deutlich, dass es sich bei der Protestbewegung nicht um eine Unabhängigkeitsbewegung handle. „Hongkong ist eine Stadt Chinas“, sagte er. Der völkerrechtlich geregelte Sonderstatus der Stadt müsse aber geschützt werden. Lam übte massive Kritik am Einsatz der Polizei gegen die Demonstranten. Diese sei wie eine Besatzungstruppe aufgetreten und habe versucht, die Demonstranten einzuschüchtern. Trotz massiver Polizeigewalt würden die Polizisten für ihre Straftaten aber nicht angeklagt. Deutschland, so seine Forderung, müsse sich hier klar positionieren. Benötigt werde eine unabhängige Untersuchungskommission.

Zutreffend sei, dass das umstrittene Gesetz für Auslieferungen nach China zurückgezogen worden sei, so Lam. Die Reaktion der Regierung sei aber zu spät erfolgt und reiche nicht aus, da weiterhin die Polizeigewalt in Abrede gestellt werde.

Die Bundesregierung werbe für eine Untersuchung der Gewalttaten in Hongkong und habe dabei Unterstützung angeboten, sagte Außenamts-Vertreterin Sigmund. Auf Nachfrage machte sie zugleich deutlich, dass genehmigungspflichtige Rüstungsgüter, wie etwa Wasserwerfer, ebenso wie Überwachungstechnologien in den vergangenen fünf Jahren nicht nach Hongkong exportiert worden seien. Zur Frage, ob es ausländische Einflussnahme auf die Protestbewegung in Hongkong gebe, sagte Sigmund, die chinesische Regierung in Peking sehe das so. „Die Ursachen für die Proteste in Hongkong sind in unseren Augen aber andere“, fügte sie hinzu.

2. Petition: Apotheken vor Ort

Um 12 Uhr wird über die Petition „Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten“ beraten. Der Pharmaziestudent Benedikt Bühler fordert ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Nur durch eine Präsenzapotheke könnten die flächendeckende vollumfassende Patientenversorgung mit Nacht- und Notdiensten sowie die Herstellung von individuellen Rezepturen und vielem mehr gesichert werden.

Im ländlichen Raum seien etwa 160.000 Arbeitsplätze langfristig gefährdet, heißt es in der Petition. EU-ausländische Versandapotheken seien nicht zur Einhaltung der deutschen Arzneimittelpreisbindung verpflichtet. „Durch diese Ungleichbehandlung sind die Apotheken vor Ort wirtschaftlich gefährdet“, befindet Bühler.

3. Petition: Waffengesetz

Den Abschluss der Sitzung bildet die Beratung einer Petition mit der Forderung, die geplante Novellierung des Waffengesetzes „umgehend zu stoppen“: Das „Waffengesetz muss dereguliert und entbürokratisiert werden“.

Thomas Reinicke von der Schützengesellschaft Kamenz verlangt in seiner Petition die gründliche Überarbeitung des „handwerklich unzureichenden Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes“. In der Eingabe wird unter anderem gefordert, die EU-Feuerwaffenrichtlinie „so schonend wie möglich in deutsches Recht umzusetzen und den bewährten Rechtsstand so weit wie möglich zu bewahren“.

Das Waffengesetz müsse dereguliert und entbürokratisiert werden, heißt es weiter. Waffen von Sportschützen besäßen „marginale Deliktrelevanz“, schreibt der Petent. Gefahren gingen von illegalen Waffen aus. „Rechtstreue Bürger verdienen Vertrauen und nicht Gängelung“, heißt es in der Petition.

Anmeldungen möglich

Die Veranstaltung findet unter Vorsitz von Marian Wendt (CDU/CSU) im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin statt. Die Sitzung wird am Montag, 27. Januar, ab 16 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Es ist ein abschließendes Votum in einer späteren Sitzung geplant.

Interessierte Besucher sind willkommen und können sich beim Sekretariat des Petitionsausschusses (E-Mail: [email protected]) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Medienvertreter benötigen eine Akkreditierung der Pressestelle. (hib/HAU und ks)



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