Öffentlicher Internetzugang leichter gemacht: Große Koalition einigt sich auf WLAN-Gesetz

Die Regierung erhofft sich durch die Änderung des Telemediengesetzes einen Schub für die Verbreitung öffentlich verfügbarer unverschlüsselter WLAN-Netze. Über sie können Menschen mit ihren Smartphones oder anderen mobilen Geräten von unterwegs ins Internet gehen.
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Mit der Abschaffung der Störerhaftung müssen WLAN-Betreiber nicht mehr befürchten, für die Vergehen von Nutzern ihres Internetzugangs haftbar gemacht zu werden.Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Epoch Times27. Juni 2017

Die große Koalition hat sich einem Bericht des „Handelsblatt“ zufolge in letzter Minute auf die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung für Anbieter öffentlicher WLAN-Netze geeinigt. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) habe am Montagmittag mit den Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD gesprochen und die Einigung erzielt, berichtete die Zeitung am Dienstag unter Berufung auf informierte Kreise. Die Regierung hatte sich bereits Anfang April auf den entsprechenden Gesetzentwurf verständigt.

Die Koalition habe sich nun auf „lediglich eine Klarstellung“ geeinigt, berichtete das „Handelsblatt“. So solle noch deutlicher gemacht werden, dass WLAN-Betreiber wie Hotels auch weiterhin eigene Sicherheitsmaßnahmen wie die Vorschaltung eines Passwort nutzen dürfen, wenn sie das wollen – sie müssen aber nicht.

Die nun erreichte Einigung nahm Monate in Anspruch; zuletzt hatte es laut „Handelsblatt“ Unstimmigkeiten zwischen Union und SPD gegeben, so dass unklar war, ob das Gesetz noch in der letzten Sitzungswoche in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.

WLAN-Betreiber sollen mit dem geplanten Gesetz künftig vor Unterlassungsforderungen geschützt sein, die bislang noch daraus entstehen können, dass Gäste ihr Angebot für illegale Downloads oder ähnliche Zwecke nutzen. Das gilt auch für die damit zusammenhängenden Abmahnkosten. Sie müssen ihr Netz auch nicht verschlüsseln, den Zugriff auf Nutzer mit einem Passwort beschränken oder deren Identität überprüfen.

Die Regierung erhofft sich durch die Änderung des Telemediengesetzes einen Schub für die Verbreitung öffentlich verfügbarer unverschlüsselter WLAN-Netze. Über sie können Menschen mit ihren Smartphones oder anderen mobilen Geräten von unterwegs ins Internet gehen. Das gilt in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft als immer wichtiger. (afp)

 



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