Landwirt mit nicht angemeldeter Solaranlage zu hoher EEG-Rückzahlung verurteilt

Für Solaranlagen besteht eine gesetzliche Anmeldepflicht. Ein Landwirt wurde nun zur Rückzahlung von rund 200.000 Euro EEG-Beihilfe verurteilt, da er die Anlage nicht angemeldet hatte.
Titelbild
Eine Photovoltaikanlage auf einem Hausdach.Foto: Patrick Pleul/dpa
Epoch Times22. September 2016

Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat einen Besitzer einer Photovoltaikanlage zur Rückzahlung von rund 200.000 Euro EEG-Beihilfe verurteilt. Das Geld habe dem Landwirt nicht zugestanden, weil er die Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet hatte.

Das entschied der elfte Zivilsenat in dem Berufungsverfahren. Bei der Pflicht zur Anmeldung handele es sich um ein „klar geregeltes Gesetz“, „das kann man nicht als Formalismus abtun“, sagte der Vorsitzende Richter. „Die Anmeldungen sind erforderlich, um die Gesamtzahl der Solaranlagen festzustellen“, erklärte er – richte sich danach doch die Höhe der Vergütung.

Wie dem Landwirt drohen zahlreichen Ökostrom-Erzeugern Rückforderungen wegen Fehlern bei der Anmeldung. Allein in Schleswig-Holstein verlangt die Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber nach eigenen Angaben noch Geld von rund 240 Betreibern. Dabei geht es um rund 3,8 Millionen Euro.

Bundesweit sind einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken zufolge allein zwischen Januar und September 2015 insgesamt 4499 Photovoltaik-Anlagen verspätet angemeldet worden.

Wegen der inzwischen großen Anzahl an Verfahren vor verschiedenen Gerichten in vergleichbaren Fällen ließ der Senat im nun entschiedenen Fall die Revision zum Bundesgerichtshof zu. (dpa)



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