Obduktionspflicht bei Toten nach Impfung? Hamburger Polizei sorgt für Ernüchterung

Wo kein Kläger, da kein Richter. Dieses Sprichwort gewinnt seit Corona immer mehr an Bedeutung. Ging es zunächst um den Unterschied, ob ein Mensch an oder mit Corona verstorben ist, stellt sich jetzt die Frage, ob eine Impfung todesursächlich sein könnte.
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Nur in bestimmten Fällen werden verstorbene Geimpfte obduziert.Foto: iStock
Von 14. Mai 2021

„Obduktion ist Pflicht – Sterben frisch Geimpfte, ermittelt die Kripo“, titelt die „Bild“-Zeitung und machte damit Schlagzeilen. Wegen Corona kämen auf die Fahnder noch mehr Todesermittlungsverfahren zu, heißt es in dem Bericht. Insoweit zitiert das Blatt ein polizeiinternes Schreiben, wonach im Rahmen der Aufnahme von Sterbefällen immer nachzufragen ist, ob zeitnah vor dem Tod eine Impfung stattgefunden habe.

Im genauen Wortlaut zitiert die Zeitung aus dem Schriftstück: „Im Rahmen der Aufnahme von Sterbefällen bitte derzeit immer nachfragen, ob eine Impfung zeitnah vor dem Tod stattgefunden hat. Das schließt dann einen natürlichen Tod durch den Hausarzt oder KV-Arzt aus. Es ist immer ein Todesermittlungsverfahren einzuleiten.“

Demnach seien nach einer COVID-19-Impfung Verstorbene zu obduzieren. Wenn eine Impfreaktion vorliegen könnte, könnte auch immer ein Verfahren gegen den Impfarzt infrage kommen.

Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier von „Anwälte für Aufklärung“ begrüßte die Neuigkeit aus Hamburg. „Ganz offenbar haben die Hamburger Ermittlungsbehörden endlich ein Einsehen und ordnen Ermittlungsverfahren bei Todesfällen kurz nach einer Impfung an“, schrieb er auf seinem Telegram-Kanal.

Epoch Times fragte bei der Hamburger Polizei genauer nach, ob grundsätzlich bei verstorbenen Geimpften in Hamburg Obduktionen inklusive Organuntersuchungen angeordnet werden. Darauf antwortete Pressesprecher Florian Abbenseth mit einem klaren „Nein“. Grundsätzliche Regelungen, Entscheidungen und Maßnahmen in Todesermittlungsverfahren aufgrund der COVID-19-Pandemie seien auch nicht verändert worden.

„Polizeiliche Ermittlungen zur Feststellung der Todesursache werden immer dann eingeleitet, wenn von einem nicht natürlichen Tod ausgegangen wird oder die Todesursache unklar ist,“ erläuterte Abbenseth.

Eine Entscheidung, ob bei einem verstorbenen COVID-19-Geimpften nur eine äußere Leichenschau stattfindet oder eine Obduktion, einschließlich der Untersuchung von Geweben und Organen, treffe das Amtsgericht Hamburg. Dazu müsse aber ein entsprechender Antrag der Staatsanwaltschaft vorliegen. In diesem Fall übernimmt die Justizkasse Hamburg die Kosten der Obduktion im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen.

Obduktion nur bei unnatürlichem Todesfall

Wie ein Patientenvertreter gegenüber Epoch Times erklärte, werden bei der Erstellung des Totenscheins grundsätzlich keine Informationen zu Impfungen abgefragt. Die Frage, ob verstorbene Menschen, die zuvor eine COVID-19-Impfung erhalten haben, generell obduziert werden, beschäftigt die Ermittler schon seit längerem.

So ging der Stuttgarter Generalstaatsanwalts Achim Brauneisen in einer Stellungnahme vom 10. Februar davon aus, dass er strafprozessual keine Rechtsgrundlage sehe. Laut Strafprozessordnung dürfe eine Leichenöffnung nur dann angeordnet werden, wenn der Anfangsverdacht bestehe, dass die Person eines nicht natürlichen Todes gestorben und Fremdverschulden möglich sei.

In einer Presseerklärung vom 1. März hob Pressesprecher Oberstaatsanwalt Jan Dietzel hervor, dass die Anordnung von Obduktionen „mit dem Ziel der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten, also zur präventiven Erkenntnisgewinnung über die Wirkung von Impfungen, nicht in die repressive Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen fällt“.

Wenn nach COVID-19-Impfungen Todesfälle aufträten, so müssten diese zunächst an das Gesundheitsamt gemeldet werden, erklärte der Pressesprecher auf Nachfrage von Epoch Times. Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft würden nur aufgenommen, wenn bei dem Verstorbenen von einem unnatürlichen Tod ausgegangen werde.

Insoweit müsse eine Obduktion auch nicht zwingend im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen vorgenommen werden. Auch die Angehörigen könnten beispielsweise eine solche in Auftrag geben, wenn sie den natürlichen Tod anzweifeln. In diesem Fall hätten sie selbst die Kosten zu tragen.

Erste Leichenschau entscheidet über Ermittlungen

Nach Epoch Times vorliegenden Insiderinformationen ist die erste Einschätzung bei der Leichenschau Dreh- und Angelpunkt. Wird ein natürlicher Tod angenommen und im Totenschein dokumentiert, seien Ermittlungen möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

„Um einen Zusammenhang mit einem Impfschaden zu beurteilen, reicht es natürlich nicht, den Leichnam von außen zu begutachten“, erklärt der Informant gegenüber Epoch Times. Oft werde nur geschaut, ob stumpfe Gewalteinwirkung am Leichnam erkennbar sei. Wenn nicht, gehe man bei der Leichenschau oft von einem natürlichen Tod aus.

Hingegen müssen bei einer Obduktion zur Feststellung eines Impftodes bestimmte Körperbereiche und Organe, wie beispielsweise das Gehirn, unter die Lupe genommen werden. Genau hierin besteht auch das Problem der Rechtsmediziner, so der Informant gegenüber Epoch Times. Viele wüssten gar nicht, worauf sie überhaupt achten sollen.

Auch gab es beispielsweise Angehörige, die eine Anzeige auf einen unnatürlichen Tod eines COVID-19-Geimpften zurückgenommen haben, nachdem ihnen fälschlicherweise von der Polizei die Kostentragung für die Obduktion in Aussicht gestellt wurden. Aus einer anderen Quelle wird berichtet, dass zwar nach Hinweisen auf einen unnatürlichen Tod die Polizei Ermittlungen aufgenommen, aber keine Obduktion veranlasst habe.

Ein Kreuz im Totenschein könnte für Klarheit sorgen

Der Koblenzer Rechtsanwalt Elmar Becker, einer der „Anwälte für Aufklärung“, betonte gegenüber Epoch Times: 

Wenn – wie der Artikel der Bild suggeriert – eine Aufklärung von Todesfällen im Zusammenhang mit einer Impfung ernsthaft gewollt wäre, wäre die amtliche Leichenschau und das Dokument des Totenscheines ganz einfach um die Frage und Feststellung zu ergänzen, ob zeitnah mit dem Tod eine Impfung gegen COVID-19 stattgefunden hat.“

Dazu müsse im aktuellen offiziellen Vordruck des Totenscheines ein neues Kästchen mit einer Pflichtangabe zum Ankreuzen eingefügt werden, ob eine Impfung gegen COVID-19 stattgefunden hat. Alle Leichenschau-Ärzte müssten auf die entsprechenden Feststellungen verpflichtet werden.

„So einfach wäre das, wenn ernsthaft gewollt“, findet der Jurist. Genau das sei aber bisher nicht geschehen und damit entstehe weiter der „Verdacht der Vertuschung – möge er ausgeräumt werden durch die von mir vorgeschlagenen Ergänzungen. Das würde auch zu einer höheren Akzeptanz beitragen“, so Becker.

524 gemeldete Todesfälle nach COVID-19-Impfung

Inzwischen hat eine Obduktion der 32-Jährigen, die am 9. März 2021 nach einer COVID-19-Impfung verstorben war, bestätigt, dass ihr Tod mit der AstraZeneca-Impfung zusammenhängt. Sie ist nur ein tragischer Fall von vielen. Laut dem Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 7. Mai 2021 wurden in Deutschland bis zum 29. April 524 Todesfälle nach einer Impfung von Personen im Alter von 24 bis 102 Jahren offiziell gemeldet.

405 Todesfälle traten nach Verabreichung der mRNA-Technologie von BioNTech/Pfiizer auf. Bei 61 Fällen war die Art des Impfstoffs nicht angegeben. Zehn Menschen verstarben nach Verabreichung des Moderna-Impfstoffs und 48 nach Impfung mit „Vaxzevria“ (AstraZeneca).

Bei der „überwiegenden Mehrzahl“ der verstorbenen Personen bestanden laut PEI multiple Vorerkrankungen, die „vermutlich“ todesursächlich waren. Über 300 Verstorbene waren über 80 Jahre alt.

Auszug aus dem PEI-Sicherheitsbericht vom 7. Mai. Quelle: Screenshot

In Deutschland haben laut dem „Impfdashboard“ des Bundesgesundheitsministeriums über 27 Millionen Menschen eine erste Impfdosis erhalten, über acht Millionen sind bereits vollständig geimpft.



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