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„Offenen Rechtsbruch“?

Strafanzeige gegen Dobrindt und Bundespolizei wegen Zurückweisungen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bekräftigte seinen migrationspolitischen Kurs – trotz eines Gerichtsurteils zur Zurückweisung von Geflüchteten an den Grenzen. Inzwischen wurde Strafanzeige gegen ihn gestellt.

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Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt

Foto: Katharina Kausche/dpa

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Lesedauer: 3 Min.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat erneut ungeachtet des Gerichtsurteils zu Zurückweisungen von Flüchtlingen und Migranten an den Grenzen eine Fortsetzung seines migrationspolitischen Kurses bekräftigt.
„Grenzkontrollen wirken und deswegen setzen wir sie auch fort“, sagte Dobrindt am Freitag im Bundestag.
Das Portal „Frag‘ den Staat“ stellte unterdessen nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen Dobrindt wegen des Vorwurfs der Verleitung von Untergebenen zu einer Straftat.
„Zurückweisung und Zusammenarbeit mit den Partnern: Das ist unser Motto“, sagte Dobrindt. Er äußerte sich bei einer Debatte zur geplanten Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge ohne Asylstatus, über die der Bundestag am Freitag erstmals beriet.

Anzeige auch gegen den Präsidenten der Bundespolizei

Der Leiter der Informations- und Rechercheplattform „Frag‘ den Staat“, Arne Semsrott, warf Dobrindt unterdessen vor, „offenen Rechtsbruch“ zu begehen.
Er bezog sich auf Weisungen an die Bundespolizei zur Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen. Die Anzeige richtet sich demnach auch gegen den Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann.
Die Staatsanwaltschaft in Berlin teilte auf Anfrage mit, dass bislang keine entsprechende Anzeige eingegangen sei. Die Registrierung solcher Anzeigen im System könne gleichwohl „einige Zeit in Anspruch nehmen“.
Ob es gegebenenfalls dann zu Ermittlungen kommt, muss die Staatsanwaltschaft anschließend erst prüfen.

Verwaltungsgericht Berlin: Zurückweisungen rechtswidrig

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte Anfang der Woche drei Menschen aus Somalia Recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung ohne Asylverfahren wehrten. Es erklärte die Zurückweisungen für rechtswidrig.
Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Dobrindt betonten im Anschluss, dass es sich bei dem Gerichtsurteil um Einzelfallentscheidungen handele – beide ließen keine Abkehr von ihrem Migrationskurs erkennen.

Dobrindt: Die Maßnahme „zeitlich befristet“

Seit Einführung der verschärften Grenzkontrollen sei ein Rückgang der Asylzahlen zu verzeichnen, sagte Dobrindt am Freitag im Bundestag. Er bekräftige allerdings erneut, dass die Maßnahme „zeitlich befristet“ sein müsse. Dies hatte er bereits im Zuge der Anordnung der Maßnahmen Anfang Mai betont.

Richter werden bedroht

Dobrindt wandte sich auch gegen verbale Angriffe gegen das Berliner Gericht. „Was definitiv nicht geht, ist dass hier Kritik in Form von Gewaltandrohungen gegenüber Richtern stattfindet“, sagte der Minister im Bundestag.
Auch die Justizminister der Länder sowie die Bundesministerin verurteilten alle Angriffe auf die Justiz und die Unabhängigkeit der Richter. Eine Gemeinsame Erklärung gaben die Minister am Freitag in Bad Schandau bei ihrer gemeinsamen Konferenz (JuMiKo) ab.
Bundesministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte: „Wer Richterinnen und Richter angreift oder bedroht, greift das Herz unseres Rechtsstaats an. Nach den Entscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts zu Zurückweisungen an der Grenze erleben wir massive Attacken auf die Justiz. Für die betroffenen Richterinnen und Richter sind solche Angriffe zutiefst belastend.“
„Für mich, als Vertreterin der unabhängigen Justiz, sind sie alarmierend. Denn diese Angriffe richten sich nicht nur gegen einzelne Personen, sondern gegen das Recht selbst – und gegen die Idee einer unabhängigen Justiz.“ (afp/dts/red)

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