Opfer von Stalking sind künftig rechtlich besser geschützt

Der Bundesrat billigte ein vom Bundestag im Dezember beschlossenes Gesetz, mit dem sogenannte Nachstellungen schon dann strafbar sind, wenn sie die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigen.
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Eine Frau wird von einem Stalker belästigt. Etwa zwölf Prozent aller Menschen in Deutschland werden mindestens einmal im Leben gestalkt, teilt die Polizei mit.Foto: Angelika Warmuth/Symbolbild/dpa
Epoch Times10. Februar 2017

Opfer von Stalking sind künftig rechtlich besser geschützt: Der Bundesrat billigte am Freitag ein vom Bundestag im Dezember beschlossenes Gesetz, mit dem sogenannte Nachstellungen schon dann strafbar sind, wenn sie die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigen.

Bislang ist es für eine Verurteilung erforderlich, dass das Opfer dem Druck des Stalkers nachgibt und tatsächlich sein Leben verändert, etwa durch Umzug in eine neue Wohnung. Erfasst werden nun auch Drohungen gegen Angehörige von Opfern.

Bestraft werden kann auch, wer zum Beispiel falsche Todes- oder Heiratsanzeigen aufgibt, Einträge in sozialen Netzwerken manipuliert oder dem Opfer tote Tiere vor die Tür legt. Das Gesetz sieht bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe vor.

Der bislang gültige Stalking-Paragraf war 2007 beschlossen worden. Nach Angaben aus dem Bundesjustizministerium zeigen etwa 20.000 Menschen jährlich einen Fall von Stalking an. Nach Statistiken der Polizei wird allerdings nur ein nahezu verschwindender Anteil der ermittelten Verdächtigen verurteilt: Die Quote lag zuletzt bei etwas über einem Prozent.  (afp)



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