Opferbeauftragter ruft nach NSU-Urteil zu Solidarität mit Hinterbliebenen auf

Im NSU-Prozess war die Hauptangeklagte Beate Zschäpe als Mittäterin an den Morden und Gewalttaten des rechtsextremen NSU zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Titelbild
Beate Zschäpe zwischen ihren Anwälten Mathias Grasel (3.v.l.) und Hermann Borchert (l) bei der Fortsetzung des NSU-Prozesses im Gerichtssaal.Foto: Matthias Schrader/AP/dpa
Epoch Times11. Juli 2018

Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, hat nach der Urteilsverkündung im NSU-Prozess zu Solidarität mit Betroffenen und Hinterbliebenen der Anschläge aufgerufen. „Ich hoffe, dass die heutige Urteilsverkündung ein weiterer Schritt für die Betroffenen und Angehörigen ist, das Erlebte zu verarbeiten“, erklärte Franke am Mittwoch in Berlin.

„Die menschenverachtende Gesinnung, die in den Taten zum Ausdruck kam, erfordert eine klare gesellschaftliche Reaktion als Zeichen der Solidarität mit den Opfern dieser zynischen Verbrechen“, erklärte Franke. Er verwies darauf, dass die Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten und extremistischer Übergriffe mit dem neuen Haushalt verdreifacht worden seien.

Im NSU-Prozess war die Hauptangeklagte Beate Zschäpe als Mittäterin an den Morden und Gewalttaten des rechtsextremen NSU zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Vier als NSU-Helfer mitangeklagte Männer erhielten Haftstrafen von zweieinhalb bis zu zehn Jahren. (afp)



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