Oppositionsfraktionen im Bundestag scheitern mit Eilantrag gegen Wahlrechtsreform

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Ein Eilantrag gegen die Wahlrechtsreform wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.Foto: Michael Kappeler/dpa/dpa
Epoch Times13. August 2021

Zur Bundestagswahl am 26. September gilt das neue Wahlrecht. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag der Bundestagsfraktionen von FDP, Linken und Grünen gegen die im Herbst 2020 beschlossene Neuregelung der Sitzverteilung ab, wie es am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Gericht wird zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob die Wahlrechtsreform grundsätzlich verfassungsgemäß ist. (Az. 2 BvF 1/21)

Die Reform soll dazu dienen, den Bundestag zu verkleinern. Dazu sollen bis zu drei Überhangmandate nicht mehr kompensiert werden. FDP, Linke und Grüne halten dies für einen Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien und die Wahlrechtsgleichheit. Zudem seien die Regelungen so ungenau, dass das Gebot der Normenklarheit verletzt werde, kritisieren sie. Im Februar reichten sie in Karlsruhe einen sogenannten Normenkontrollantrag und gleichzeitig den Antrag auf eine Eilentscheidung ein.

Am Freitag entschied das Gericht nur über den Eilantrag, also eine vorläufige Regelung. Diese lehnte es ab: Die Gründe, die für eine einstweilige Anordnung sprächen, rechtfertigten den „damit verbundenen Eingriff in die Zuständigkeit des Gesetzgebers“ nicht, erklärte es.

Der Normenkontrollantrag der drei Fraktionen sei aber weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Ob das neue Wahlrecht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird darum später im Hauptsacheverfahren geprüft. (afp)



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