Paragraf 219a: Bundestag stimmt Werbung für Abtreibungen zu

Der Bundestag hat dem Koalitionskompromiss zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen zugestimmt. Die Reform des Paragrafen 219a wurde in namentlicher Abstimmung mit 371 Ja- und 277 Nein-Stimmen beschlossen.
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Die Westfassade des Berliner Reichstagsgebäude.Foto: iStock
Epoch Times21. Februar 2019

Der Bundestag hat am Donnerstag dem Koalitionskompromiss zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen zugestimmt. Die Reform des Paragrafen 219a wurde in namentlicher Abstimmung mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Es gab 371 Ja-Stimmen und 277 Nein-Stimmen sowie vier Enthaltungen, wie Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) mitteilte.

Die Reform sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. In der Liste wird auch über verschiedene Möglichkeiten und Methoden informiert, welche die jeweiligen Ärzte anbieten. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, die Qualifizierung von Ärzten fortzuentwickeln.

Enthalten ist schließlich die Regelung, dass junge Frauen verschreibungspflichtige Verhütungsmittel künftig bis zum 22. Lebensjahr gratis bekommen können. Bislang war die Altersgrenze hier das 20. Lebensjahr.

Der Abstimmung war eine erneute Debatte im Bundestag vorangegangen, bei der die unterschiedlichen Auffassungen vor allem zwischen Opposition und großer Koalition deutlich wurden.

Redner von Grünen, Linker und FDP forderten die Abschaffung des Werbeverbots. Auch die SPD möchte langfristig den Paragrafen 219a komplett abschaffen, wenngleich sie in dem jetzigen Kompromiss einen Fortschritt sieht. Die AfD wollte den Strafrechtsparagrafen nicht ändern. (afp)



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