Paukenschlag: AfD darf bei Landtagswahl in Sachsen nun doch mit größerer Liste antreten

Die AfD darf bei der Landtagswahl in Sachsen vorläufig doch mit insgesamt 30 Bewerbern antreten. Mit einer einstweiligen Anordnung gab das sächsische Landesverfassungsgericht am Donnerstag Anträgen der AfD teilweise statt.
Epoch Times25. Juli 2019

Die AfD darf bei der Landtagswahl in Sachsen vorläufig doch mit mehr Bewerbern antreten. Mit einer einstweiligen Anordnung gab das sächsische Landesverfassungsgericht am Donnerstag Anträgen der AfD teilweise statt, sodass die Partei vorläufig mit insgesamt 30 Bewerbern antreten darf. Der Landeswahlausschuss hatte Anfang Juli entschieden, dass die AfD bei der Wahl am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten darf, obwohl die Partei insgesamt 61 Kandidaten aufgestellt hatte.

In mündlicher Verhandlung hatte das Gericht sowohl über die Verfassungsbeschwerdeverfahren als auch über Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beraten. Durch diese wollte die AfD zumindest eine vorläufige Zulassung ihrer Liste zur Wahl erreichen. Nur zwei Listenplätze sollen aus formalen Gründen außen vor bleiben. (afp)



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