Paymani: Verbot der Hamas-Flagge in Deutschland wird für „enormen Zündstoff“ sorgen

Das Zeigen der Hamas-Flagge soll unter Strafe gestellt werden. Darüber sind sich die Regierungsfraktionen einig. Die Gesetzesinitiative wirft jedoch einige Bedenken auf.
Titelbild
Polizist auf einer Demonstration in Berlin.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times21. Juni 2021

Die Regierungsfraktionen im Bundestag haben sich laut einem Zeitungsbericht auf ein Verbot der Hamas-Flagge geeinigt. „Wir wollen nicht, dass auf deutschem Boden die Fahnen von Terrororganisationen geschwenkt werden“, sagte der stellvertretende Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) der „Welt am Sonntag“. Der deutsche Rechtsstaat müsse den antisemitischen Demonstrationen vom Mai eine rasche und dezidierte Antwort erteilen.

„Es freut mich sehr, dass die SPD sich unserer Initiative angeschlossen hat“, sagte Frei. „Damit senden wir auch ein klares Zeichen an unsere jüdischen Bürgerinnen und Bürger.“

Durch eine Ergänzung des Paragrafen 86 im Strafgesetzbuch sollen beim dort geregelten Verbot der Verbreitung von Propagandamitteln neben verfassungswidrigen Organisationen auch solche berücksichtigt werden, die auf der EU-Terrorliste geführt werden.

Unter anderem die im Gazastreifen herrschende radikalislamische Hamas und auch die linksextreme Palästinenserorganisation PFLP, die ebenfalls Unterstützer in Deutschland hat, stehen auf dieser Sanktionsliste.

„Verfassungsrechtliche Bedenken“

Zuvor hatte es dem Bericht zufolge verfassungsrechtliche Bedenken im Justizministerium von Christine Lambrecht (SPD) gegeben. Die „Welt am Sonntag“ zitierte aus einem Brief der Bundesjustizministerin vom 7. Juni an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Darin habe es zum Vorschlag aus der Unionsfraktion geheißen: „Nach erster Einschätzung halte ich den dort gewählten konkreten Ansatz für überarbeitungsbedürftig, aus Respekt vor dem Parlament habe ich um Prüfung in meinem Haus gebeten, ob ggf. eine modifizierte Variante dieses Vorschlags denkbar wäre.“

Die SPD-Fraktion verwies anschließend auf verfassungsrechtliche Bedenken der Bundesregierung. Noch am Mittwoch sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums auf „WamS“-Anfrage noch, eine entsprechende Änderung im Strafgesetzbuch werfe „eine Reihe schwieriger Rechtsfragen auf“.

Im Zuge der jüngsten Gewalteskalation im Nahen Osten hatte die Bundesregierung die Raketenangriffe der Hamas auf Israel als „Terrorangriffe“ verurteilt. Zugleich waren bei anti-israelischen Protesten im Mai in mehreren deutschen Städten teilweise auch Hamas-Symbole zu sehen gewesen.

Vorhersehbarer Konflikt

Der Kommunalpolitiker Ramin Peymani sieht die Erweiterung des Paragrafen 86 als einen ersten Schritt „den Hass radikaler Muslime auf Andersgläubige nicht nur statistisch adäquat zu erfassen, sondern auch entsprechend zu ahnden.“

Politik und Medien haben, laut Paymanis die Auffassung, den Antisemitismus bislang dem rechten Lager zugeordnet, „obwohl es doch immer wieder erklärte Linke sind, die gegen Israel hetzen und andere dazu auffordern, „nicht beim Juden“ zu kaufen.“

Der Politiker sieht ferner auch Konfliktpotenzial mit dem neuen Verbot: „Dass sie ihren über Generationen überlieferten Hass auf Israel und die Juden in Deutschland bald nicht mehr ganz so ungeniert ausleben können wie bisher, wird für enormen Zündstoff sorgen. Wie die Politik auf diesen vorhersehbaren Konflikt reagiert, wird definieren, welchen Weg unsere Gesellschaft einschlägt.“ (afp/dl)



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