Verwaltungsgericht Düsseldorf verbietet OB Aufruf gegen „Dügida“

Titelbild
Düsseldorfs Verwaltungsrichter haben sich an den Grundsatz der Gewaltenteilung erinnert und ihrem OB untersagt, während der Dügida-Demonstration am nächsten Montag die Lichter ausschalten.Foto: Sean Gallup / Getty Images
Epoch Times11. Januar 2015

Pegida-Streit in NRW: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat gestern Abend Oberbürgermeister Thomas Geisels Aktionen und Aufrufe gegen den Düsseldorfer Dügida untersagt. Im Rahmen einer einstweiligen Anordnung entschieden die Richter, dass Düsseldorfs OB nicht zur Gegendemonstrationen aufrufen und auch nicht das Licht am Rathaus ausschalten lassen darf, wenn am Montag abend „Dügida“ demonstriert. Dies berichtete die Rheinische Post. Als Amtsträger sei Geisel zur Neutralität verpflichet, so die Richter. Der OB könne jedoch noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Gericht: Aufrufe müssen entfernt werden

Das Gericht forderte Geisel auf, die bereits veröffentlichten Aufrufe auf städtischen Internetseiten zu entfernen. Im Rahmen der Aktion "Lichter aus! Düsseldorf setzt Zeichen gegen Intoleranz" würden örtliche Unternehmen aufgefordert, am Montagabend demonstrativ die Beleuchtung ihrer Gebäude auszuschalten. Auch müssten Geisels Aufrufe für die Teilnahme an der Dügida-Gegendemo entfernt werden. Gerade weil der aktuelle Meinungsstreit keine unmittelbare Düsseldorfer Angelegenheit sei, dürfe der OB „nicht unter Einsatz seiner ihm aus seinem Amt zukommenden Möglichkeiten und unter Inanspruchnahme städtischer Ressourcen in der politischen Diskussion gezielt Stellung beziehen", so die Richter. Als Politiker oder Privatperson ist ihm die Stellungnahme jedoch erlaubt.

OB fühlt sich im Recht

Oberbürgermeister Thomas Geisel wird die Einstweilige Anordnung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts nicht akzeptieren. Er veröffentlichte heute ein offizielles Statement, das von der Rheinischen Post im Wortlaut wiedergegeben wurde: "Es geht hier um Grundzüge unserer Wertegemeinschaft. Mein Verständnis der grundgesetzlichen Ordnung in unserem Gemeinwesen ist, dass es dem obersten Repräsentanten dieser Stadt möglich sein muss, gegen Intoleranz, gegen Ausgrenzung und gegen das Schüren von Ängsten und Ressentiments aufzurufen. Ich habe nicht vor, mich – von wem auch immer – zu einem seelenlosen Technokraten machen zu lassen."

Gestern abend hatte der OB verlauten lassen: "Ich finde es erstaunlich, dass in einer Frage, die von vielen Parteien und den Kirchen ähnlich beurteilt wird, es zu einem solchen Urteil kommt." Gerade weil es unterschiedliche Urteile zu diesem Thema gebe, fände er es persönlich besser, wenn sich – vor dem aktuellen politischen Hintergrund – in einem System der Gewaltenteilung die Gerichtsbarkeit "etwas zurückhalten würde", zitierte ihn die Rheinische Post.

Geisel kündigte an, das Rathaus zum Zeichen des Protests gegen die “Dügida”-Demo auf jeden Fall zu verdunkeln. “Dabei bleibt es. Wie hell oder dunkel das Rathaus ist, ist wohl unsere Kanne Bier.”

Die Stadt Düsseldorf will sich erst am Montag zur einstweiligen Anordnung äußern, da eine juristische Beurteilung über das Wochenende nicht möglich sei, hieß es.

Dügida-Organisatorin klagte

Geklagt gegen die Aktionen der Stadt Düsseldorf hat augerechnet Melanie Dittmer, eine bekennende Rechtsextreme, welche die „Dügida“-Demonstration angemeldet hat. Die frühere Funktionärin in der NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" ist eine so unbequeme Person, dass sie es sogar schaffte, sich mit anderen Pegida-Machern in NRW zu verkrachen und die „Dügida“-Demonstration ab sofort allein organisiert.

Das Argument für Dittmers Klage, so ihr Anwalt: OB Geisel habe mit seinem Verhalten Dittmers Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt.

„Dieses Urteil stellt auch das Vorgehen von anderen Spitzen der Republik wie Gauck und Merkel in Frage, die wegen ein paar hundert oder ein paar tausend Demonstranten zu allerlei Protest von oben aufrufen. Man mag Pegida nicht mögen, kann deren Proteste ablehnen, auch zutiefst verabscheuen. Aber Meinungsfreiheit ist eben unteilbar“, kommentierte Journalist Roland Tichy auf seinem Blog „Tichys Einblick“.

Andere deutsche Städte die derzeit auf ihren Homepages zu Pegida-Gegenveranstaltungen und zum Lichter-Ausschalten aufrufen sind die Stadt Hannover und die Stadt München mit ihrem Oberbürgermeister Dieter Reiter.

Die Anti-Dügida-Kampagne war massiv

Auf der Website der Stadt Düsseldorf lautete der Aufruf:
Aufruf zur Nichtteilnahme an Pegida-Veranstaltungen in Mecklenburg Vorpommern. Quelle: InternetAufruf zur Nichtteilnahme an Pegida-Veranstaltungen in Mecklenburg Vorpommern. Quelle: Internet

Anlässlich der für Montagabend, 12. Januar, in Düsseldorf angemeldeten Demonstration der "Dügida"-Bewegung (Anmelderin Melanie Dittmer), hat Oberbürgermeister Thomas Geisel alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, örtliche Unternehmen und Geschäftsleute dazu aufgerufen, "Zeichen gegen Intoleranz und Rassismus" zu setzen und die Beleuchtung ihrer Gebäude (ausgenommen sicherheitsrelevante Lichter) am Montagabend ab 18.25 Uhr abzuschalten.

Teilnehmen an der Aktion sollen laut Stand vom 9. Januar folgende Institutionen:

Deutsche Oper am Rhein, Tonhalle Düsseldorf, Düsseldorfer Schauspielhaus, Düsseldorf Festival, Kunsthalle Düsseldorf, Museum Kunstpalast, Kunstsammlung NRW, Tanzhaus NRW, FFT, Robert-Schumann-Saal, Kom(m)ödchen, Fortuna Düsseldorf, Düsseldorfer EG, Borussia Düsseldorf, Goethe-Museum, Theatermuseum, SchifffahrtMuseum im Schlossturm, Stadtmuseum, Stadtbüchereien Düsseldorf, Volkshochschule Düsseldorf, Stadtarchiv, Art in Düsseldorf, Robert Schumann Hochschule, Aquazoo, Restaurierungszentrum.

Düsseldorf ist kein Einzelfall …

Ein Internetuser postete in einem Artikel-Kommentar zum Düsseldorfer Urteil das Foto eines internen Schreibens, wie er in Mecklenburg-Vorpommern vom Landratsamt an die Jobcenter verschickt wurde: Deren Mitarbeiter wurden darin bezüglich Pegida „sensibilisiert“ und aufgefordert, „Abstand von der Teilnahme an diesen Veranstaltungen zu nehmen und auch Ihre Familien sowie Freunde hingehend zu unterrichten“. Siehe das Foto oben oder hier.   

Ein sächsischer Internet-Nutzer schrieb in einer Kommentar-Funktion zur heutigen vom Freistaat Sachsen organisierten Veranstaltung in Dresden: „Mitarbeiter von städtischen und freistaatlichen Betrieben/Einrichtungen haben übrigens "persönliche Einladungen" für diese "Großkundgebung" erhalten. Das ist wirklich wie zu tiefsten DDR-Zeiten zum 1. Mai. Mit diesen Gebaren braucht man sich nicht wundern, wenn man die Leute noch weiter in die Arme der Pegida treibt.“ (rf)



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