Pflegebedürftige sollen künftig besser beraten werden

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sollen künftig besser beraten werden. Mit einer Neuregelung soll die Einrichtung von Pflegestützpunkten in den Kommunen vorangebracht werden.
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Alte LeuteFoto: Alexander Heimann/Getty Images
Epoch Times2. Dezember 2016

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sollen künftig besser beraten werden: Dies sieht das dritte Pflegestärkungsgesetz vor, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat.

Mit der Neuregelung soll die Einrichtung von Pflegestützpunkten in den Kommunen vorangebracht werden. In bis zu 60 Landkreisen und kreisfreien Städten soll zudem für fünf Jahre eine Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen „aus einer Hand“ erprobt werden.

Das neue Gesetz sieht zudem den Aufbau von Angeboten zur Unterstützung und Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen im Alltag vor: Die Pflegeversicherung fördert solche Angebote im Umfang von bis zu 25 Millionen Euro, wenn Länder oder Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Um Abrechnungsbetrug in der Pflege zu verhindern, erhält die Gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht.

Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen zukünftig regelmäßig von den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfasst werden.

„Wir stärken die Pflege in dieser Wahlperiode mit zusätzlich fünf Milliarden Euro pro Jahr“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in Berlin. „Und wir sorgen dafür, dass sich die Unterstützung künftig stärker am persönlichen Bedarf von Pflegebedürftigen und ihren Familien ausrichtet.“

Das mache aber auch eine bessere Beratung erforderlich. Im ersten Pflegestärkungsgesetz waren die Leistungen ausgebaut worden, mit dem zweiten wurde der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt.  (afp)



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