Pflegeheimkosten seit Mai 2017 um gut drei Prozent gestiegen

Seit Mai letzten Jahres steigen die Pflegeheimkosten. Anfang 2018 mussten Pflegebedürftige für die Unterbringung in Heimen im Schnitt rund 1.751 Euro pro Monat zahlen.
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Eine Altenpflegerin unterstützt in einem Pflegeheim eine Frau beim Essen. In den Einrichtungen mangelt es an Fachpersonal.Foto: Matthias Benirschke/dpa
Epoch Times9. März 2018

Die Pflegeheimkosten sind seit Mai 2017 bundesweit um durchschnittlich gut drei Prozent gestiegen. Anfang 2018 mussten Pflegebedürftige für die Unterbringung in Heimen im Schnitt rund 1.751 Euro pro Monat zahlen, wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Samstagsausgaben) unter Berufung auf Daten des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) berichtete.

Der Auswertung liegen Angaben zu 11.400 vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland zugrunde. Seit der jüngsten Pflegereform Anfang 2017 müssen Schwerstpflegebedürftige nun genauso viel zahlen wie Heimbewohner mit geringerem Pflegegrad.

Der durchschnittliche Betrag, der für Pflege, Unterkunft, Essen und Investitionskosten in den Heimen zu entrichten ist, unterscheidet sich jedoch von Bundesland zu Bundesland erheblich. Am höchsten war der Eigenanteil Anfang dieses Jahres mit gut 2.263 Euro in Nordrhein-Westfalen. Im Vergleich dazu lag der Eigenanteil zum Beispiel in Niedersachsen bei rund 1.423 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern bei knapp 1.162 Euro und in Sachsen bei 1.170 Euro, einen Anstieg gab es überall.

Grund für die starken regionalen Unterschiede sind unter anderem die Verträge für die personelle Ausstattung in den Pflegeeinrichtungen, die in den Ländern ebenso variieren wie die Höhe der Bezahlung von Pflegekräften.

Patientenschützer fordern ein Gegensteuern der Politik. „Für viele Heimbewohner kommt jetzt das böse Erwachen“, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, dem RND. Die Kosten stiegen „in einigen Regionen um bis zu 30 Prozent“. Brysch forderte, den Eigenanteil für Heimbewohner an den Pflegekosten auf 300 Euro zu begrenzen.

Die Landesregierung von Brandenburg bereitet demnach eine Bundesratsinitiative vor. Ziel ist unter anderem, die eigentlich für das Jahr 2020 vorgesehene Prüfung der Höhe der Pflegeleistungen vorzuziehen und im Gesetz eine regelmäßige Anhebung festzuschreiben. (afp)



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