Pilotenstreik in München: Heute von 10 bis 18 Uhr keine Lufthansa-Flüge! Service-Hotline, Kundenrechte und Reise-Alternativen

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Foto: Alexander Hassenstein /
Epoch Times10. September 2014

Schon wieder Pilotenstreik! Von 10 bis 18 Uhr bestreiken Lufthansa-Piloten heute den Flughafen München. Lufthansa-Passagiere in München müssen sich auf Flugausfälle und Verspätungen einstellen. Mit dem Acht-Stunden-Streik will die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit möglichst viele Abflüge vom zweitwichtigsten Drehkreuz der Fluggesellschaft verhindern.

Insgesamt 140 Flüge werden laut Lufthansa ausfallen. Betroffen ist jeder zweite Flug von München zu Zielflughäfen in Deutschland und Europa. 15 300 Passagiere sind betroffen.

Langstreckenflüge sollen in München aber trotz des Streiks starten.

Hier kann man nachsehen, ob der eigene Flug vom Streik betroffen ist!

Hier geht es zu den offiziellen Service-Seite der Lufthansa. Fragen zur Umbuchung von bestreikten Flügen werden beantwortet unter der

Hotline-Nummer

069 / 86 799 799. (Der Tarif ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.)

Im Falle eines Ausfalls kann man online oder im Callcenter den bestreikten Flug kostenlos stornieren oder umbuchen.

Alternativen: Bahn und Fernbusse

Bei Flugausfällen innerhalb Deutschlands kann man auch auf die Bahn ausweichen. Die Piloten achten darauf, dass sich ihre Streiks nicht mit denen der Lokführer überschneiden.

Bahn: Hier kann man Zugverbindungen finden.

Fernbusse: Außerdem sind Fernbusse eine kostengünstige Reisemöglichkeit. Die passende Verbindung von A nach B findet man zum Beispiel auf busliniensuche.de oder fernbusse.de. Mitfahrgelegenheiten: Alternative Reisemöglichkeiten mit dem Auto kann man auch unter mitfahrgelegenheit.de finden.

Bei Pilotenstreik besteht kein Schadensersatz-Anspruch

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren keine Entschädigung zahlen, wenn sie wegen eines Streiks einen Flug streichen. Bei einem Streik handele es sich um "außergewöhnliche Umstände", bei denen die Unternehmen nicht haften müssen. Voraussetzung ist, dass die Flüge wegen Ereignissen "außerhalb des Rahmens der normalen Betriebstätigkeit" ausfallen. Und da gehört ein Streik dazu.

Verpflegung und Übernachtung werden übernommen

Auch wenn kein Anspruch auf Schadensersatz besteht müssen Airlines nach EU-Fluggastrechteverordnung ihre Kunden betreuen, wenn diese nicht wie geplant am Ziel ankommen – unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. In diesem Fall hat man Recht auf Verpflegung und Getränke, falls sich der Flug auf einen anderen Tag verschiebt, werden Hotelkosten erstattet. (rf)



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