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Nach Einstufung

AfD klagt gegen den Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am Freitag die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Gegen die Einstufung wehrt sich die Partei nun mit einer Klage.

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Die gesamte AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „rechtsextremistisch“ eingestuft.

Foto: Maja Hitij/Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Nach der Hochstufung zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ klagt die AfD gegen den Verfassungsschutz. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, sagte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. In Köln hat das BfV seinen Sitz.

Gericht bestätigt Eingang

Ein Gerichtssprecher bestätigte, dass die AfD eine Klage (AZ 13K3895/25) und einen Eilantrag (AZ 13L1109/25) eingereicht habe. Zum weiteren Verlauf konnte er keine Angaben machen. Jetzt würden zunächst Schriftsätze ausgetauscht. Das Eilverfahren werde zuerst bearbeitet. In der Regel fänden hier keine Verhandlungen statt.
Das Bundesamt hatte am Freitag mitgeteilt, die Partei fortan als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Die AfD hatte die Behörde per Abmahnung bis heute, 8.00 Uhr, aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf.
Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen. In dem Abmahnungsschreiben hieß es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für „offensichtlich rechtswidrig“. (dpa/afp/red)

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