Polizei behindert Pressearbeit bei Kandel-Demo am 1. September

Gab es in Kandel eine „Anweisung von oben“ die Demo des Frauenbündnis Kandel zu behindern? Die Demo wurde an den Ortsrand verbannt, es gab Polizeisperren und Behinderungen, auch für Anwohner. Ist das die Strategie mit der Malu Dreyer (SPD) ihren „Kampf gegen Rechts“ führt? Ein Bericht des Journalisten Dirk Klostermann, der vor Ort war.
Titelbild
Demonstrationen in Kandel, 1. September 2018.Foto: Dirk Klostermann
Von 1. September 2018

Eigentlich wollte ich einen Bericht über die monatlich stattfindende Kandel-Demo machen. Daraus wurde nichts, denn meine Arbeit wurde massiv durch Polizeikräfte vor Ort behindert. In der Vergangenheit hat sich die Polizei in Kandel nach meiner Wahrnehmung immer korrekt verhalten. Nichts anderes erwartet man von Sicherheitskräften, denn ihre Aufgabe ist es auch die Arbeit der Presse ungehindert zu ermöglichen und Art. 5 Grundgesetz Geltung zu verschaffen.

Als Beobachter von Demonstrationen muss man immer beide Seiten der Medaille sehen. Die eine Seite ist die Kandel-Demo zu der das Frauenbündnis Kandel aufgerufen hat. Die andere Seite ist die „Gegendemo“ der Grünen gemeinsam mit der Antifa.

Doch bereits hier war eine Polizeiabsperrung das erste Hindernis. Der Zugang wurde vom Vorzeigen des Presseausweises abhängig gemacht. Das Verfahren ist bei einer Berichterstattung im öffentlichen Raum schlicht unzulässig. Auch die Notwendigkeit einer „Gefahrenabwehr“ war hier nicht zu erkennen.

Die Demo erinnerte eher an einen Wochenendspaziergang bei schönem Wetter

Aus einer Distanz von 30m aussagekräftige Bilder zu machen und Gespräche zu führen ist so gut wie unmöglich. Nach langer Diskussion durfte ich endlich näher an die Demonstranten. Meine Redakteurin musste bleiben wo sie war. Dabei war alles ganz friedlich. Kein Grund zu Aufregung.

Selbst die Polizei war ohne „Demo-Kampfgeschirr“ angetreten. Die Antifa hatte sich mit ihren rotschwarzen Fahnen bewaffnet. Ihr lautes Gebrüll, bestand aus immer denselben zwei Worten: „Nazis raus“. Mehr scheint die bunte Truppe aus Studenten, Grünen und Genossen offensichtlich intellektuell zu überfordern.

Mehr als 300 Demonstranten beim Frauenbündnis Kandel

Es war ein versprengtes Häuflein von etwa drei Dutzend Linken, die überall „Nazis“ sehen, wenn Menschen einen sicheren Rechtsstaat fordern. Deutlich mehr Teilnehmer zählte die Polizei im eigentlichen Demonstrationszug.

Mehr als 300 Menschen waren dem Aufruf des Frauenbündnis Kandel gefolgt. Friedlich und mit vielen Deutschlandfahnen zog die Demonstration durch Kandel. Keine besonderen Vorkommnisse, ließ der Pressesprecher der Polizeidirektion Ludwigshafen verlauten.

Polizist kann sich nicht ausweisen

Nun hätte ich auch gerne über dieser Seite der Kandel Demo berichtet und mit Menschen gesprochen, die hier demonstrieren. Deshalb Ortswechsel, um näher am Geschehen zu sein. Wieder das gleiche Prozedere. Sechs Polizisten versperrten den Weg zur Demo.

Auch hier wieder die Frage nach dem Presseausweis. Jetzt wurde es richtig komisch. Der Polizeibeamte konnte sich selbst auf Verlangen nicht ausweisen und weigerte sich seinen Namen preiszugeben.

Seit Januar 2014 besteht jedoch eine Kennzeichnungs- und Vorzeigepflicht für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz. Frage nach seiner Dienstnummer – Fehlanzeige. Seine Uniform hatte keine Nummer. Da stellt sich automatisch die Frage: was ist die Absicht? Was hat der Polizeibeamte zu verbergen?

Tonfall wie bei einem ein Volkspolizist

Meine Bitte den Einsatzleiter sprechen zu wollen wurde abgelehnt. Begründung: Kein Presseausweis, kein Gespräch. Ich bestand weiter auf ungehinderter Pressearbeit, was einer seine Kollegen mit dem Satz kommentierte: „Nun werden sie mal nicht frech.“ So einen Satz habe ich früher mal von einem Volkspolizisten bei einer Transitfahrt durch die ehemalige DDR gehört.

Sieht so Pressefreiheit in Deutschland aus? Immer wieder kommt es zu Behinderungen der Berichterstattung. Nachdem der Demonstrationszug endgültig um die Ecke gebogen war, kam die polizeiliche Erlaubnis: „Sie können durch“. Geht doch. Vielen Dank.

Aber: Keine Bilder, keine Möglichkeit mit Demonstranten zu sprechen. – Ist eine Berichterstattung in Kandel unerwünscht? Es scheint so.

Personenkontrolle von Anwohnern – sammelt die Polizei Personendaten?

Nicht nur meine Arbeit als Journalist wurde behindert, auch der Zugang von Anwohnern zu ihren Wohnungen. Personalausweise wurden anlasslos kontrolliert. Eine Anwohnerin mit ihrem Sohn durfte nicht ohne Begleitung eines Polizisten zu ihrer Wohnung. Die Demo war weit weg. Es bestand kein Grund für das Verhalten der Polizei, es sei denn sie wollte Personendaten sammeln und die Teilnahme an der Demonstration behindern. Was sagt der Datenschutzbeauftragte dazu?

Bereits im März kam die Rheinland-Pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach Kandel, um die Bürger im „Kampf gegen Rechts“ zu unterstützen. „Wir dürfen diesen Leuten nicht die öffentlichen Räume überlassen“, so die Ministerpräsidentin. (Rheinpfalz) Diskutiert wurde sogar Demonstrationen der „Rechten“ zu verbieten. Siehe auch: pfalz-express.de

Dreyer unterstützt das rot-grüne Bündnis „Wir sind Kandel“, ungeachtet der Neutralitätspflicht, die ihr das Grundgesetz auferlegt und die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27. Februar 2018 (2BvE 1/16) bestätigt. Siehe: www.bundesverfassungsgericht.de

Gab es in Kandel eine „Anweisung von oben“ die Demo des Frauenbündnis Kandel zu behindern? Immerhin wurde die Demo vom Ortskern an den Ortsrand verbannt. Die Polizei bestreitet, dass es eine Dienstanweisung gab, wie der „Zugang zur Demonstration“ zu handhaben sei. Fakt ist, es gab Polizeisperren. Es gab Behinderungen, nicht nur für meine Arbeit. Auch Bürger wurde der Zugang verwehrt. Ist das die Strategie mit der Malu Dreyer (SPD) ihren „Kampf gegen Rechts“ führt?

Der öffentliche Raum gehört den Bürgern

Es ist völlig unerheblich, wen die Ministerpräsidentin und ihre Parteigenossen dort sehen wollen. Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht. Es ist kein Exklusivrecht für Menschen „mit der richtigen Gesinnung“. Kandels Stadtbürgermeister Günther Tielebörger (SPD) beschied Anfang des Jahre die Anmeldung zu einer Demo mit dem Satz: „Leider haben Sie vergessen uns zu fragen, ob wir das wollen. Wir wollen das mit Entschiedenheit nicht…“. Zweifelsfrei verstößt der Schultes von Kandel mit diesem Satz gegen Art. 8 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit).

Angesichts solcher Einstellung von Politikern muss man sich fragen, ob die Herrschaften noch auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, auf das sie mal ihren Amtseid geleistet haben.

Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

(Art. 3GG)

Jeder Versuch, Grundrechte zu beschneiden oder für eine Gruppe von Bürgern zu verweigern, wird das Gegenteil erreichen. Menschen werden sich ihre Freiheit nicht nehmen lassen. Das lehrt die Geschichte. Sie werden auf die Straße gehen und ihre Meinung sagen. Egal ob in Kandel, Berlin, Chemnitz oder sonstwo.



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